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Bundesligist SC Freiburg ist wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes zu fünf Geldstrafen in Gesamthöhe von 123.000 Euro verurteilt worden. Davon kann der Club bis zu 40.600 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies wäre dem DFB bis zum 31. Dezember 2025 nachzuweisen, hieß es in einer Mitteilung. 

In allen Fällen hatten Freiburger Anhänger pyrotechnische Gegenstände gezündet, einmal hatte eine Partie aufgrund der Rauchentwicklung unterbrochen werden müssen. Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, sie sind somit rechtskräftig.