Sie traten als Händler vermeintlich wertvoller Teppiche auf und nahmen einem wohlhabenden Konstanzer mit immer neuen Tricks mehr als 300.000 Euro ab: Jetzt müssen Michael und Christian A. für mehrere Jahre ins Gefängnis.
Das Landgericht Konstanz verurteilte Michael A. zu drei Jahren wegen versuchten Betruges, Christian A. muss wegen Betruges und versuchten Betruges fünf Jahre ins Gefängnis. Das bestätigt eine Sprecherin des Landgerichts Konstanz auf SÜDKURIER-Anfrage.
Bei Christian A. geht in die Gesamtstrafe jedoch auch ein vorheriges Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin ein, das ihn ebenfalls schon wegen Betrug verurteilt hatte, wie der SÜDKURIER erfuhr. Von ihm sollen gemäß des Urteils zudem rund 27.000 Euro an Taterträgen eingezogen werden.

Die beiden Brüder hatten dem Opfer durch immer neue, scheinbare Notlagen zu Geldzahlungen bewegt. Sie hatten zuvor Vertrauen aufgebaut, indem sie sich als der dem geprellten Mann bekannte Teppichhändler „Hassan“ ausgaben und dabei vermeintliche Sicherheiten bei ihm hinterlegten, die jedoch allesamt nahezu wertlos waren. Wie den Brüdern das genau gelang, können Sie hier ausführlich nachlesen. In die Masche involviert war auch der Sohn von Michael A., er war in diesem Verfahren jedoch nur Zeuge und wird wahrscheinlich in einem gesonderten Prozess angeklagt, er ist bereits verhaftet.
Das Landgericht blieb in seinem Urteil knapp unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die fünf Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe für Christian A. und vier Jahre für Michael A. gefordert hatte. Die Düsseldorfer Anwälte von Christian A., Joachim Müller und Jonas Geiger, hatten eine milde Strafen für ihren Mandanten gefordert.

Auch Tomislav Duzel, Verteidiger von Michael A., plädierte auf eine weniger strenge Strafe. Er sagte auf SÜDKURIER-Anfrage jedoch, dass das Urteil wegen des Vorstrafenregisters seines Mandanten akzeptabel sei. Er, der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft verzichteten dann auch auf weitere Rechtsmittel gegen das Urteil, die Strafe gegen Michael A. ist somit rechtskräftig.