Seit über drei Monaten ermittelt die Polizei im Fall der Vermissten Jasmin M. aus Eigeltingen-Heudorf. Bislang weitgehend ergebnislos. Zwar sitzt beinah genauso lang ihr Ex-Freund Robert S. in Untersuchungshaft, er wird eines Tötungsdeliktes verdächtigt. Ansonsten gehen der Polizei nach Einsätzen im Hegau, am Bodensee und am Hochrhein langsam die Hinweise und Flächen zum Suchen aus. Und der Verdächtige schweigt. Wie also geht es weiter in dem Fall, wenn die Ergebnisse ausbleiben?

Wie lange darf der Verdächtige in Untersuchungshaft festgehalten werden?

Die sogenannte U-Haft gehört zu den schärfsten Schwertern des deutschen Strafprozessrechts, erklärt der Konstanzer Staatsanwalt Andreas Mathy auf SÜDKURIER-Nachfrage. Schließlich wird dabei jemand allein wegen eines Verdachts seiner oder ihrer Freiheit beraubt – ein schwerer Grundrechtseingriff, der gut begründet werden muss.

„Der Grund für die Untersuchungshaft muss nach sechs Monaten überprüft werden“, sagt Mathy. Länger als ein halbes Jahr soll sie eigentlich nicht dauern. Sie kann aber mehrfach verlängert werden, sofern ausreichend gute Gründe dafür vorliegen. Dann muss der Haftgrund alle drei Monate überprüft werden.

„Die Ermittlungsbehörde – in diesem Fall die Polizei – muss dann beschleunigt ermitteln“, so der Staatsanwalt weiter. „Bei einem Tötungsdelikt, wie er hier vorliegt, arbeitet die Polizei aber ohnehin so schnell sie kann. Insofern ist das nicht die zentrale Frage.“

Was passiert, wenn die Ermittlungen keine Ergebnisse bringen? Hört die Polizei dann irgendwann auf zu ermitteln?

„So lange es irgendetwas gibt, das untersucht werden kann, wird das auch gemacht“, sagt Andreas Mathy dazu. Zumal Mord nicht ausgeschlossen werden kann – und Mord verjährt nicht. Also werde auch weiter ermittelt.

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Kann ein Prozess eröffnet werden, auch wenn es keine Leiche gibt?

Ja, die Staatsanwaltschaft kann dann einen Indizienprozess führen. Die Juristin Cornelia Spörl sagte dazu im Fall des Mordes ohne Leiche auf der Höri: „Das Gesetz schreibt vor, dass es nach Aktenlage eine überwiegende Wahrscheinlichkeit geben muss, dass der Angeklagte auch verurteilt wird.“

Für die Eröffnung des Hauptverfahrens gebe es zwei Hürden. „Sowohl für die Staatsanwaltschaft muss die überwiegende Wahrscheinlichkeit bestehen, also auch für das Gericht. Beide beurteilen das selbstständig.“ Wenn einer zweifelt, kommt es nicht zum Prozess. Indizienprozesse zu Morden ohne Leichenfund kommen laut Spörl aber häufiger vor.

Man könne auch keine pauschale Regel aufstellen, dass diese Prozesse eher auf Freisprüche hinausliefen, so Spörl. Erhöht sei jedoch die Wahrscheinlichkeit für Berufungen und Revisionen.

Wann wird eine vermisste Person für tot erklärt?

Das ist keine Frage für die Staatsanwaltschaft. Eine Erklärung bietet aber das sogenannte Verschollenheitsgesetz. Darin heißt es, dass Menschen unter 25 Jahren grundsätzlich nicht für tot erklärt werden können. Jasmin M. war 21 Jahre alt, als sie vermisst gemeldet wurde. Inzwischen wäre sie 22.

Oberhalb dieser Altersgrenze müssen Menschen normalerweise zehn Jahre als verschollen gelten. Aber auch dann werden sie nicht einfach für tot erklärt – das müssen enge Verwandte erst beantragen. Schließlich kann es in Einzelfällen auch um Erbschaften gehen.

Wird jemand irrtümlich für tot erklärt, kann die betroffene Person oder die Staatsanwaltschaft beantragen, die Todeserklärung aufzuheben.

Gibt es etwas Neues vom Verdächtigen?

Nein. Laut Konstanzer Staatsanwaltschaft schweigt er weiterhin. Robert S. wurde am 25. Februar verhaftet; sollte sich in den Ermittlungen weiterhin nichts Substantielles ergeben, wird eine mögliche Fortdauer seiner Untersuchungshaft in drei Monaten geprüft werden. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.