Die Hoffnung stirbt zwar zuletzt – aber irgendwann dann halt doch. Das dürfte sich wohl mittlerweile der Richter denken, der „Hans“ 2020 für schuldunfähig erklärte und eine Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt zur Bewährung aussetzte. Damals hatte dieser Hoffnung geäußert, dass der Angeklagte die Bewährungsstrafe schafft und an sich arbeitet. 2023 stand ‚Hans‘ aber erneut vor Gericht. Und jetzt wieder.

Seinen „Spitznamen“ hat er durch eine Serie an Sachbeschädigungen bekommen – „Hans“ war das Wort, welches er 2020 und 2023 in etliche Autos ritzte.

Die jetzigen Vorwürfe gegen „Hans“ wiegen aber schwerer, als Kratzer im Autolack: Im Januar 2025 soll er im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses in der Überlinger Innenstadt Fußmatten mit brennbarer Flüssigkeit übergossen und angezündet haben.

Außerdem soll er einem behinderten Jungen im November 2024 an einem Bahnhof mit der Faust ins Gesicht geschlagen und im Dezember darauf ein Kleinkind in einer Bäckerei zu Boden gerissen haben. Ende Februar wurde er dann festgenommen – seitdem saß er in Untersuchungshaft. Bis jetzt.

Er hört keine Stimmen, sagte er

Dass „Hans“ wohl als nicht so zurechnungsfähig gilt, wurde ihm bereits 2020 von einem psychiatrischen Gutachter festgestellt. Dieser diagnostizierte eine paranoide Schizophrenie – und auch ein weiterer Gutachter stellte ihm beim aktuellen Verfahren diese Diagnose aus.

„Jeder Psychiater der Welt würde eine solche Diagnose stellen“, sagte der psychiatrische Sachverständig Hermann Ebel am vorletzten Verhandlungstag. Der Angeklagte stritt seine Erkrankung immer ab: Er höre keine Stimmen, sagte er stetig, seit sieben Jahren würden 120 Autos täglich an seiner Wohnung vorbeifahren und hupen.

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Aufgrund dieser Diagnose plädierte Oberstaatsanwalt Johannes-Georg Roth für einen Freispruch aufgrund Schuldunfähigkeit – mit Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Einrichtung, da von ihm eine Gefahr ausgehe. Der Verteidiger nannte die Zwangsunterbringung derweil ‚nationalsozialistisch‘ und ‚rechtsstaatlich unwürdig‘.

Bewährung kommt für Gericht nicht in Frage

Das sieht das Landgericht Konstanz aber anders. Es spricht den Angeklagten für seine Taten frei, weil es ihn für schuldunfähig hält. Anders als 2020 und 2023 kommt eine Bewährung für Hans aber nicht mehr in Betracht. Er soll laut dem Urteil in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden, da eine Gefährdung für das Leben anderer Menschen nicht auszuschließen sei.

Denn dass „Hans“ die Taten begangen hat, steht für das Gericht außer Frage. Auch, wenn die Videoaufzeichnung der Brandstiftung im Überlinger Mehrfamilienhaus nicht aussagekräftig sei, sei das Gericht von der Täterschaft überzeugt. Zu den Indizien gehöre auch, dass der Angeklagte am Tag nach der Tat nach „Brand Überlingen heute“ googelte.

Während der Urteilsverkündung wirkt der in Handschellen und Fußfesseln gelegte „Hans“ fahrig, gibt immer wieder Zwischenrufe von sich. Was er sagt, ist im Zuschauerraum nicht genau verständlich.

Als er sich aber zu dem gesprochenen Urteil äußert, sagt er nur: „Das ist eine Schande“ und „lang lebe der Rechtsstaat Deutschlands.“