Bermatingen Die Firma Ziegler in Ahausen will ihre Produktionshalle und ein Bürogebäude wegen räumlicher Engpässe erweitern. Diese Planung benötigte mehrere Befreiungen, die Ortschafts- und Gemeinderat in Aussicht gestellt hatten, einige Fachbehörden jedoch nicht. Daraufhin wurde die Planung geändert und dem Unternehmen eine Baugenehmigung erteilt. Inzwischen sind die Bauarbeiten im vollen Gang. Mit dem aktuellen Verfahrensschritt sollte nun die seinerzeit auf den Weg gebrachte erste Änderung des 2013 erstellten Bebauungsplans „Nahenberg-Bergstraße“ zum Abschluss gebracht werden. Die Änderungen betreffen besonders das eingeschränkte Gewerbegebiet und die offene Bauweise, die maximal 50 Meter Länge zulässt. Nach einer architektonischen Neugestaltung konnte eine Befreiung erteilt werden.

„Die Vorstellungen haben sich an die Zeitläufe angepasst, die Festsetzungen des Bebauungsplans passen nicht mehr zu den Erfordernissen der aktuellen Entwicklung. Die Grundflächenzahl müsste maximal erhöht werden, um die knappen Gewerbeflächen bestmöglich auszunutzen“, so Städteplaner Helmut Hornstein in einer Gemeinderatssitzung. Statt offener Bauweise könne man längere Baukörper zulassen. Die privaten Grünflächen reduzierten sich, dafür soll es in Teilbereichen Nachbegrünungen geben; Stellplätze sollen durch Laubbäume untergliedert und Teile der Dachflächen begrünt werden. Zudem soll die Abgrenzung zwischen normalem und eingeschränktem Gewerbegebiet verschoben werden, was als Puffer vor der Produktionsfläche vorgesehen war, um die Wohnbebauung vor möglichem Gewerbelärm zu schützen. Den Änderungen hatte der Gemeinderat zugestimmt, der Entwurf lag aus. Wegen eines geringfügigen Formfehlers – einem Zeilenumbruch im Link zur Homepage bei der öffentlichen Bekanntmachung – gab es erneut eine Offenlage von vier Wochen.

Die Stellungnahmen waren überschaubar, die wenige Ergänzungen zur Folge haben, so Planer Hornstein. So sollen die Außenbeleuchtung insektenfreundlich und mit Bewegungsmeldern gesteuert sowie die Einfriedungen kleintierdurchlässig angelegt werden. Eine dem Gewerbegebiet entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis zur Beseitigung des Niederschlags ist erforderlich; der Hinweis soll aufgenommen werden, ebenso ein Hinweis zur Abfallverwertung während des Baus. Die Stellplätze sind laut baden-württembergischer Landesbauordnung nach Zahl der Arbeitsplätze nachzuweisen; den vom Polizeipräsidium Ravensburg pro Wohnheinheit einzufordernden zwei Pkw-Stellplätzen sei deshalb nicht nachzukommen.

Die Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer Ulm begrüßen die Planung ausdrücklich, da sie davon ausgehen, dass weitere Arbeitsplätze entstehen. Einzelhandel soll im Gewerbegebiet ausgeschlossen werden: Damit will man verhindern, dass sich zunehmend Geschäfte im Gewerbegebiet ansiedeln und die Ortskerne geschwächt werden. Allen Änderungen und Ergänzungen stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.

Bürger reichten zwei Stellungnahmen ein. Einer bezweifelte, dass dieses Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt werden könne, da der Bereich im Außenbereich liege und nicht zum Siedlungsbereich von Ahausen zähle. „Das sehen wir völlig anders. Am Rande des teilweise schon bebauten Betriebsareals schließt großflächige Gewerbebebauung unmittelbar an, die andere Straßenseite ist durchgängig bebaut“, so Hornstein. Das Landratsamt Bodenseekreis würde bei solchen Bedenken das Verfahren bremsen. Deswegen solle es so beibehalten werden.

Infrage gestellt wurde noch, ob man die Einteilung Gewerbegebiet/eingeschränktes Gewerbegebiet überhaupt machen könne. Das habe man bereits 2013 gemacht und dies sei von keiner Behörde beanstandet worden. Das eingeschränkte Gewerbegebiet biete für die benachbarte Wohnbebauung sogar Vorteile geringerer Emissionen und dadurch höheren Lärmschutz.

Beanstandet wurde zudem der Wegfall von Grünflächen, rund 190 Quadratmeter. Dem gegenüber stehen mindestens 480 Quadratmeter Dachbegrünung. Damit werde der Wegfall mehr als kompensiert. Weitere Hinweise auf Stellplätze wurden von Hornstein mit Verweis auf bestehende Planungen und Vorschriften entkräftet. Der Gemeinderat beschloss den Bebauungsplan „Nahenberg-Bergstraße 1. Änderung“ als Satzung einstimmig.