Der grobe Tathergang – wie von der Staatsanwaltschaft vorgetragen – stellt sich so dar: In der Nacht des 19. November 2022 klopft ein Mann an die Zimmertür in einem Friedrichshafener Bordell. Die Frau, die sich darin aufhält, öffnet und will den Besucher wegschicken. Doch er nutzt die Gelegenheit, dringt in den Raum ein, entkleidet sich, fordert die Frau auf, mit ihm zu schlafen. Er droht, sie andernfalls zu töten – er habe ein Messer.

Es kommt zum Oralverkehr, der Mann wirft die Frau auf das Bett, beißt in ihre Brustwarze, will in sie eindringen, hat allerdings keine Erektion. Dann berührt er sie mit den Fingern im Intimbereich. Sie packt ihn am Hoden, kann sich befreien, will aus dem Zimmer rennen. Er schlägt ihr ein Glas auf den Kopf. Dennoch kann sie fliehen. Draußen auf dem Gang schlägt der Mann eine weitere Frau ins Gesicht. Der Tatvorwurf: Gefährliche Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und versuchter Körperverletzung.

Angeklagter leugnet die Tat

Nun musste sich der mutmaßliche Täter, ein 37-Jähriger Mann, vor dem Ravensburger Landgericht verantworten. Nach einem kompletten Verhandlungstag wurde aber nur wenig mehr über den Tathergang bekannt. Lange berichtete der Mann über seine Flucht aus Somalia, über seinen regelmäßigen Alkoholmissbrauch am Wochenende. Er gab zu Protokoll, dass die Tat so nicht stattgefunden habe.

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Widersprüchliche Aussagen des mutmaßlichen Opfers

Auch die Aussage der mutmaßlich Geschädigten gestaltete sich schwierig. Die ursprünglich aus der Dominikanischen Republik stammende 32-Jährige spricht nur Spanisch, lebt hauptsächlich in Madrid. Lange behauptete sie, lediglich im Zimmer einer Freundin übernachtet zu haben. Sie selbst arbeite nicht als Prostituierte. Auch den konkreten Tatablauf stellte die Frau teils anders dar als in vorherigen Aussagen, die sie gegenüber deutschen und spanischen Behörden getätigt hatte. So hat es vielleicht doch keine Bedrohung mit einem Messer gegeben.

Letztlich gestand die Frau allerdings ein, im Bordell gearbeitet zu haben. Die Tatsache, dass sie in der Tatnacht medizinisch versorgt werden musste, spricht aber dennoch dafür, dass sie angegriffen wurde. Ihre Lüge ändert daher nichts am Tatvorwurf. Weitere Erkenntnisse sind erst von den folgenden Verhandlungstagen zu erwarten.