Jetzt ist es ganz offiziell: Am 10. Juli erhielt Eva Wiethaler eine entsprechende baurechtliche Verfügung, dass ihr Mini-Holzhaus bis zum 10. September abgebaut sein muss. Ansonsten stehe ihr eine Geldstrafe von 5000 Euro ins Haus. Ursprünglich hatten sie und ihr Ehemann Tim das Minihaus in den Garten gestellt, als sie nach einem Haus- und Grundstückskauf feststellen mussten, dass ihr neues Heim mit Schadstoffen belastet ist. Insbesondere wegen ihres damals drei Monate alten Sohnes wollten sie nicht in das durch Ausdünstungen von schadstoffreichen Holzschutzmitteln belastete Haus einziehen.

Ein zwischen den Wiethalers und der Baubehörde geschlossener Fünf-Jahresvertrag sollte der Familie ermöglichen, das belastete Gebäude abzureißen und neu zu bauen. Um während Abriss und Neubau irgendwo wohnen zu können, bekamen sie die behördliche Erlaubnis, als vorübergehende Lösung ein Tinyhaus in ihren Garten zu stellen. Gemäß Landratsamt befindet sich das Wiethalerische Grundstück im „bauplanungsrechtlichen Außenbereich, in welchem Bebauungen nur mit vielen Einschränkungen zulässig, beziehungsweise gar nicht möglich“ sind.

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Die Standfrist für das 38 Quadratmeter große, vollausgestattete Übergangsgebäude lief am 30. Juni aus. Vier Wochen zuvor hatte Wiethaler beantragt, die Standzeit des kleinen Hauses noch einmal um zwei Jahre zu verlängern. In ihrer Begründung erklärte sie, das Wohnhaus doch nicht abbauen – und es stattdessen sanieren zu wollen. Ferner führte sie gesundheitliche Probleme und finanzielle Gründe an. Sie gab des Weiteren den Entschluss an, das Tinyhaus zu veräußern. Ihrem Antrag wurde nicht entsprochen.

Obwohl für Wiethaler als Architektin die gesetzliche Lage durchaus richtig ist, hätte sie sich gewünscht, „dass die sonst so innovative und naturnahe Gemeinde“ ihr noch einmal Zeit einräumt. „Schließlich ist unser Tinyhaus zu 95 Prozent recyclebar“, betont Wiethaler. Grundsätzlich äußert sie sich aber positiv. Sie sei der Gemeinde dankbar, dass sie und ihre Kleinfamilie fünf Jahre darin wohnen durften.

Kaufinteressent ohne eigenes Grundstück

Nun steht das schmale Holzgebäude also zum Verkauf. Einen Kaufinteressenten allerdings ohne entsprechendes Grundstück gebe es schon. „Falls jemand ein Grundstück von circa 250 bis 300 Quadratmeter zu verkaufen hat, kann er sich sehr gern bei uns melden“, sagt Wiethaler. Wer schon über eine ausreichende Fläche verfügt, dem bietet die Familie das Kleinsthaus zum Abholpreis von 130.000 Euro an. Rund 20.000 bis 30.000 Euro werde voraussichtlich an Transportkosten dazu kommen. Wo die kleine Familie wohnen wird, wenn das kleine Haus weg ist? An dieser Frage arbeiten Wiethalers gerade.