Wegen versuchter räuberischer Erpressung sowie Körperverletzung in mehreren Fällen musste sich ein 39-Jähriger vor dem Amtsgericht Tettnang verantworten. In einer Bar in der Friedrichstraße in Friedrichshafen hatte der gelernte Maurer, der für eine osteuropäische Baufirma für einen Monat auf eine Baustelle in der Region geschickt worden war, im August 2023 zusammen mit seinem Freund nicht nur reichlich Alkohol fließen lassen. Er hatte auch einen Spielautomaten gefüttert. Als dieser nicht den erwarteten Gewinn ausspuckte, sah sich der Angeklagte um sein Geld gebracht.

Mit ein paar Brocken Englisch wandte sich der 39-Jährige mit seiner Beschwerde an den Barkeeper. Sein Vorwurf: Der Automat habe seinen Hundert-Euro-Schein eingezogen, aber das Guthaben nicht angezeigt. Er wolle sofort das Geld zurück. Obwohl der Automat grundsätzlich keine Hundert-Euro-Scheine akzeptiert, bot der Barkeeper an, diesen aufzuschließen.

Nach Beschimpfungen durch Gäste rastet der Angeklagte aus

Wie in der Verhandlung deutlich wurde, war die Verständigung schwierig. Barbesucher bedachten den erheblich Alkoholisierten mit Schimpfwörtern, sodass dieser die Beherrschung verlor. Er schlug dem Barkeeper auf den Hals, brüllte auf Englisch, er wolle sein Geld zurück, und im Tumult wollten Zeugen sogar so etwas wie „I kill you“ gehört haben, „ich bring dich um“. Ein Gast, der den Streit schlichten wollte, kassierte zwei heftige Faustschläge aufs Ohr, ein anderer wurde vom Barhocker gestoßen, eine Frau knallte gegen die Bar.

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Als der Freund den 39-Jährigen beruhigen wollte, schlug dieser auch ihn, um sich danach wieder dem Barkeeper zuzuwenden. Dieser setzte sich mit Pfefferspray zur Wehr, seine Frau rief unterdessen die Polizei. Im Krankenhaus wurde beim Angeklagten eine Blutalkoholkonzentration von 2,5 Promille festgestellt. Als der 39-Jährige in die Wohnung zurückkehrte, die er sich mit dem Freund teilte, geriet er mit diesem in Streit und schlug erneut auf ihn ein.

Zahlreiche Einträge im Strafregister

Er trinke nur selten Alkohol, ließ der Angeklagte über eine Dolmetscherin das Schöffengericht wissen, da er seine Reaktion darauf kenne. Im Strafregister seines Heimatlandes finden sich zahlreiche Einträge wegen Diebstahls, Körperverletzung und Sachbeschädigung, die den verheirateten Familienvater bereits für mehr als sechs Jahre ins Gefängnis brachten.

Freiheitsstrafe ohne Bewährung

Vom Tatbestand der versuchten räuberischen Erpressung sah Staatsanwalt Andreas Sommer nach der Beweisaufnahme ab. Er erklärte, er könne keinen Zusammenhang zwischen der Geldforderung und der Gewaltanwendung sehen. Auch die Drohung, den Barkeeper umzubringen, lasse sich nicht beweisen. Richterin Heike Jakob schloss sich dieser Auffassung an und verurteilte den Angeklagten wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Seine Unbelehrbarkeit und damit schlechte Sozialprognose lasse jedoch keine Bewährung zu, begründete sie ihr Urteil.