Viereinhalb Jahre lang ermittelte die Staatsanwaltschaft Ravensburg gegen Stephan A. Jansen. Nun wurde das Verfahren eingestellt, teilte Oberstaatsanwalt Karl-Josef Diehl am Mittwoch mit. Hat der langjährige Präsident der Zeppelin Universität (ZU) Förderer der privaten Hochschule betrogen? Ja, sagt die Staatsanwaltschaft. Aber in welchem Maß das in der Angelegenheit strafbar ist, sei „rechtlich eine knifflige Frage“, gibt Diehl zu. Auch, weil inzwischen viel Zeit ins Land gegangen ist, werde Jansen in Abstimmung mit dem Gericht nicht öffentlich angeklagt, sondern das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Die fünfstellige Summe habe der frühere ZU-Präsident bereits bezahlt.

Der frühere Vorstand der ZU-Stiftung, Ernst Susanek (2.v.l.) schloss mit ZU-Präsident Stefan A. Jansen (rechts daneben) einen ...
Der frühere Vorstand der ZU-Stiftung, Ernst Susanek (2.v.l.) schloss mit ZU-Präsident Stefan A. Jansen (rechts daneben) einen Zulagenvertrag, um die Provisionen intern zu regeln. Nach außen wurde das Bonisystem nicht kommuniziert – auch gegenüber den Geldgebern nicht. | Bild: Dieterle-Jöchle, Manfred

Fette Provisionen aus Fördertöpfen flossen

Im September 2014 hatte SÜDKURIER unter dem Titel „Fette Provisionen aus Fördertöpfen“ über ein Bonus-System an der privaten Hochschule berichtet, von dem Jansen am meisten profitierte. Ein Zusatzvertrag mit dem früheren ZU-Stiftungsvorstand Ernst Susanek erlaubte dem Uni-Präsidenten, fünf bis zehn Prozent der von ihm eingeworbenen Spenden oder Dritt- und Fördermittel als Provision zu kassieren. Ein Beispiel: Überwies die Airbus Group eine Rate von 250 000 Euro für seinen Stiftungslehrstuhl, kassierte Jansen wenige Wochen später 21 250 Euro Provision. Für jede Überweisung eines Förderers an die ZU wurden postwendend fünf bis zehn Prozent Provision ausbezahlt, die meistens in die Taschen von Jansen flossen.

Viele namhafte deutsche Unternehmen betroffen

Nach SÜDKURIER-Recherchen wussten allerdings viele Geldgeber, mit denen Förderverträge abgeschlossen wurden, nichts von diesem Bonisystem. Deshalb nahm die Staatsanwaltschaft im Oktober 2014 von Amts wegen die Ermittlungen auf. Es bestand der Verdacht, dass die Spender über die vollständige Verwendung ihrer Gelder getäuscht wurden. Dem ging die Kriminalpolizei Friedrichshafen in den vergangenen vier Jahren akribisch nach, überprüfte Förderverträge aus den Jahren 2009 bis 2014. Geldgeber, darunter viele namhafte deutsche Unternehmen wie Telekom, Siemens oder Rolls-Royce Power Systems, wurden zu den Verträgen befragt.

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Spendengeber sehen sich meistens nicht geschädigt

Das Ergebnis: „Trotz zumeist fehlender Aufklärung sowie unzureichender Transparenz sah sich die weit überwiegende Anzahl der Spendengeber nicht getäuscht beziehungsweise geschädigt“, so die Staatsanwaltschaft. Mit anderen Worten: Sie wussten zwar nichts von der Provisionspraxis an der ZU, hatten aber kein Problem damit, weil die ZU-Wissenschaftler geliefert haben. In diesen Fällen sahen die Geldgeber den Spendenzweck auch nach Abzug der Provision nicht als verfehlt an. Somit lag strafrechtlich kein hinreichender Tatverdacht vor, so Diehl.

Kein Spendengeber erstattete Anzeige

In Einzelfällen ging die Staatsanwaltschaft jedoch davon aus, dass die Förderverträge nicht oder nicht so zustande gekommen wären, wenn die Geldgeber vom Bonussystem gewusst hätten. In Frage kommt hier beispielsweise der Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart, dessen Kodex Provisionen nicht erlaubt. In diesen Fällen nahm die Staatsanwaltschaft an, dass ein Schaden entstanden ist – zumindest in Höhe der abgezweigten Boni. Interessant ist allerdings, das keiner der Spendengeber Anzeige erstattet habe, so Diehl auf Nachfrage. Der Vorwurf der Bestechung im geschäftlichen Verkehr habe sich gegen Stephan A. Jansen nicht belegen lassen.