Es war schon 2 Uhr morgens in der Nacht von Samstag auf Sonntag, als der Angeklagte zusammen mit seinen Freunden von der Polizei kontrolliert wurde und einen Platzverweis erhielt. "Einer aus der Clique wollte seinen Ausweis nicht zeigen und wir durchsuchten ihn an der Wand eines Süßigkeitenstands", berichtete ein Polizist im Zeugenstand.

Der Angeklagte wollte seinen Freund wegzerren. Dabei brachte er einen Beamten zu Fall und verpasste zwei weiteren eine blutige Nase und eine Prellung über dem Auge. Dabei soll auch mehrmals das Wort "Wichser" gefallen sein. "Ich verstehe im Nachhinein nicht, warum ich das gemacht habe. Ich habe einfach viel zu viel getrunken", sagte der sichtlich verlegene und geständige Angeklagte, der zur Tatzeit kurz vor seinem 21. Geburtstag stand.

Schon einmal durch Aggression aufgefallen

"Vielleicht kommen Sie selbst mal in eine Situation, in der Sie polizeiliche Hilfe brauchen", sagte Richter Martin Hussels-Eichhorn. Er könne es nicht nachvollziehen, dass jemand Polizisten während ihres Diensts auf diese Weise angehe. "Sie setzen ihren Körper für uns ein." Bei Anwendung des Erwachsenenstrafrechts stehe auf diese Taten mindestens eine Freiheitsstrafe von drei Monaten, erklärte er dem Studenten.

Frank Reißmüller von der Jugendgerichtshilfe bescheinigte dem Angeklagten einen geradlinigen Lebenslauf und keinerlei Reifeverzögerung. Aufgefallen war er jedoch schon vor sechs Jahren durch aggressives Verhalten, für das er vom Jugendgericht zu gemeinnütziger Arbeit verdonnert worden war.

Richter geht über Antrag des Staatsanwalts

Für Staatsanwalt Florian Geiger kam die Anwendung des Jugendstrafrechts nicht in Frage. Er forderte eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 10 Euro. Für den Angeklagten spreche seine Reue und dass er betrunken gewesen sei. Außerdem habe er einen Plan für sein Leben. Auch wenn der Student aktuell kein Einkommen habe, sei ein Job in den Semesterferien zumutbar, um Geld zu verdienen.

Der Richter erhöhte in seinem Urteil auf 120 Tagessätze à 10 Euro. "Das war eine absolut sinnlose Aktion. Sie hätten einfach nichts tun können, als ihr Freund von der Polizei durchsucht wurde." Durch eine Freiheitsstrafe, eventuell auf Bewährung, könnte der Angeklagte später im Berufsleben Probleme bekommen. "Nur deshalb habe ich davon abgesehen", begründete Hussels-Eichhorn.