Wegen Körperverletzung und Wohnungseinbruchdiebstahl hat sich am Montag ein 42-jähriger Mann aus Friedrichshafen vor dem Amtsgericht Tettnang zu verantworten gehabt. Tatort war in beiden Fällen im vergangenen Jahr eine Obdachlosenunterkunft in Friedrichshafen.
Angeklagter sitzt bereits Haftstrafe aus anderer Strafsache ab
Der Angeklagte ist wegen einer anderen Strafsache in Haft in der Justizvollzugsanstalt in Ravensburg und trug während der Verhandlung Fußfesseln. Er sagte aus: „Ich weiß nicht, wie man auf mich kommt. Ich habe die Zimmertür nicht aufgebrochen.“ Auch das Zimmer habe er weder durchsucht noch verwüstet.
„Wollte Fernseher nur für Besitzer verwahren“
Lediglich den Fernseher habe er an sich genommen. „Aber ich habe ihn nur verwahrt, damit ihn kein anderer nimmt.“ Der rechtmäßige Besitzer sollte ihn nach einem Krankenhausaufenthalt zurückbekommen. Dies nahmen Richter Peter Pahnke und die Schöffen dem Angeklagten, in dessen Vorstrafenregister sich seit 1995 insgesamt 30 Einträge angesammelt haben, nicht ab.
Sozialpädagoge: Immer wieder werden Zimmer aufgebrochen
Einblick in die Zustände in der Obdachlosenunterkunft gab ein dort tätiger Sozialpädagoge. Er erklärte: „Immer wieder werden Zimmer auf der Suche nach Wertgegenständen oder Drogen aufgebrochen.“ Übergriffe seien nicht unüblich, wobei die Opfer- und Täterrollen im Sinne von „Pack schlägt sich, Pack verträgt sich“ wechseln würden. „Der als gewalttätig bekannte Angeklagte war für viele unberechenbar“, sagte der Zeuge.
Bewohner sagen bei Polizei nicht aus, weil sie Angst haben
Komme doch mal die Polizei ins Haus, würden die wenigsten aus Angst Ross und Reiter nennen. Auf die Frage, ob es plausibel sei, dass der Angeklagte den Fernseher in Verwahrung genommen habe, lachte der Zeuge kurz auf. „Ich habe ihn in der Vergangenheit nicht so erlebt, dass er aus Fürsorge für andere aktiv geworden wäre“, sagte der Sozialpädagoge.
Verhandlung auch wegen Körperverletzung
Zur Verhandlung stand außerdem eine Körperverletzung im Garten der Obdachlosenunterkunft. Der Angeklagte soll einen Mann mit Fäusten geschlagen, mit Füßen getreten und ihm einen Kopfstoß verpasst haben. Im Zeugenstand erinnerte sich das mutmaßliche Opfer, das von der Polizei zur Verhandlung abgeholt wurde, nicht an die Prügelei. „So was passiert bei mir fast jeden Tag“, meinte er.
Gericht legt Anklagepunkt zu den Akten
Er habe kein Interesse daran, dass der Angeklagte bestraft werde. Schuld an der ganzen Sache sei sowieso eine Frau gewesen. Daraufhin legte das Gericht den Anklagepunkt zu den Akten. Den Diebstahl des Fernsehers sah das Gericht jedoch als erwiesen an und verhängte eine Freiheitsstrafe von drei Monaten.