Zwischen Bahnhof und neuer Sporthalle in Fischbach wird wieder gebaut. Nach Fertigstellung der „Neuen Ortsmitte“ im Jahr 2017 ist das erste von vier weiteren Gebäuden mit 56 Wohnungen im Bau. Dabei ist der Bebauungsplan „Eisenbahnstraße“ noch gar nicht beschlossen. Der hängt seit Jahren in der Warteschleife.
Projekt und Bauherr sind bekannt
Bauherr des Projekts ist die BDS Universal Bau GmbH. Das Konstanzer Unternehmen hat auch den ersten Teil der „Neuen Ortsmitte“ in Fischbach mit rund 100 Wohnungen, Büros, Bibliothek und Supermarkt gebaut, der Mitte 2017 fertiggestellt wurde. Jetzt sollen vier weitere Gebäude mit 56 Wohnungen dazu kommen.
„In einem ersten Bauabschnitt realisieren wir ein Gebäude mit 17 Wohnungen, die weiteren drei Gebäude werden zeitversetzt gebaut“, informiert das Unternehmen auf seiner Internetseite. Dieses Wohnhaus hat drei Obergeschosse und eine Tiefgarage. Von den 17 Wohnungen werden fünf als öffentlich gefördert ausgewiesen und unterliegen damit für 30 Jahre einer Mietpreisbindung. Der Listenpreis reicht von 285.000 Euro für eine kleine 2-Zimmer-Wohnung bis zu 1,4 Millionen Euro für eine Wohnung mit rund 165 Quadratmeter Fläche samt Dachterrasse.
Noch kein Baurecht für das Plangebiet
Allerdings gibt es für weitere Neubauten an der Eisenbahnstraße nach wie vor kein allgemeines Baurecht. Im März 2016 hatte der Gemeinderat beschlossen, das Areal zwischen Bahnlinie und Zeppelinstraße zu überplanen. Im Dezember 2022 sollte der Rat laut ursprünglichem Zeitplan die Satzung für den neuen Bebauungsplan beschließen. Doch das ist bis dato nicht passiert. Begründung des Rathauses: Die Entwässerungsplanung sei noch nicht abgeschlossen.
Für die Entwässerung des BDS-Projekts, das bereits im Bau ist, gebe es eine mit dem Landratsamt besprochene Lösung außerhalb des Bebauungsplanes. Die Arbeiten für die Verlegung eines Regenwasserkanals in der Kapellenstraße sind demnach bereits beauftragt und sollten begonnen haben.
Abgesehen davon verweist das Rathaus auf eine interne Prioritätenliste. Auf der stehe der Bebauungsplan Eisenbahnstraße an achter Stelle. Der Satzungsbeschluss sei demnach für Ende 2026 eingeplant – also zehn Jahre nach dem Aufstellungsbeschluss.
Baurecht ohne Bebauungsplan?
Bleibt die Frage: Warum darf der Konstanzer Bauträger trotzdem mit dem Neubau beginnen? Das Rathaus verweist auf eine Genehmigung laut Paragraf 33 Baugesetzbuch. Diese Regelung erlaube den Baubeginn quasi im Vorgriff auf das Baurecht für das gesamte Plangebiet. Dadurch werde eine möglichst schnelle Nutzung des Grundstücks im Interesse des Bauherrn ermöglicht. Die Bebauung müsse sich „an den zu erwartenden Festsetzungen des Bebauungsplans“ orientieren. Sind laut Rathaus die rechtlichen Voraussetzungen gegeben, habe der Bauherr einen Anspruch auf die Baugenehmigung.
Wie oft die Stadtverwaltung auf dieser Basis einen Bau genehmigt hat, kann die Verwaltung laut Pressestelle nicht beantworten, weil es dafür keine Statistik gebe. Es sei sicher nicht der Regelfall, aber komme immer wieder vor.
Und die Karosserie-Werkstatt?
Ein Problem bleibt jedoch. Am Ende der Eisenbahnstraße, jedoch nicht mehr im Plangebiet, ist ein Gewerbebetrieb angesiedelt. Die Karosseriewerkstatt ist nur einen Steinwurf von dem Areal entfernt, auf dem die BDS die neuen Wohnhäuser baut. Der Betrieb genießt Bestandsschutz. Erst vor kurzem hat der Inhaber gewechselt. Ist die nun bereits genehmigte Wohnbebauung so nahe an dieser Werkstatt überhaupt zulässig?

Das Rathaus verweist auf ein Immissionsgutachten. Das habe sich auch mit dieser Frage beschäftigt. Die Problematik hält das Rathaus für „bewältigbar“. Jedenfalls stünden diese Belange „einem möglichen Satzungsbeschluss und somit auch einer Genehmigung des Bauvorhabens nach Paragraf 33 des Baugesetzbuches nicht entgegen“.