Es dränge sich auf, dass „die Tat eine Hinrichtung war“, sagte Richter Veiko Böhm, als er am 9. April das Urteil begründete. Ein 84-jähriger Rentner war nach dem Tod seiner Lebensgefährtin wegen Totschlags angeklagt worden, die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ravensburg sah aber das Mordmerkmal der Heimtücke als gegeben. Der Senior wurde zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt. Wenige Tage später legte sein Verteidiger Revision ein.
Bundesgerichtshof prüft Urteil
Etwas mehr als ein halbes Jahr später ist das Urteil des Landgerichts nun rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe die Revision mit Beschluss vom 13. November verworfen, teilte das Landgericht am Donnerstagvormittag mit. Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.
Nach den Feststellungen des Landgerichts erschoss der bis dahin strafrechtlich nicht in Erscheinung getretene Senior seine 84-jährige Partnerin heimtückisch mit einer Pistole. „Die Getötete hatte einen neuen Partner kennengelernt und beabsichtigte, den Angeklagten zu verlassen“, schreibt das Landgericht in dem Pressetext. „Weil der Angeklagte hierdurch zutiefst gekränkt war, tötete er seine Partnerin.“ Die Frau habe nicht mit einem Angriff gegen ihre Person gerechnet und habe sich daher dagegen auch nicht verteidigen können.