Rainer Petrowitz kommt in Seemoos kaum damit nach, Boote ins Wasser zu lassen. Auch im Hafen des Württembergischen Yachtclubs (WYC) ist der Kran im Dauereinsatz. Seit Sonntag ist klar, dass Wassersportler wieder zum Segeln auf den See dürfen. Zuvor wurden Sportboothäfen mit Sportstätten gleichgesetzt und das Arbeiten an Booten, sofern sie auf Hafengeländen standen, war verboten. Einwassern war zwar erlaubt, doch vom Aufenthalt auf Booten und dem Auslaufen konnten die Wassersportler trotz Traumwetter nur träumen.
Bootsbesitzer können in kleinen Gruppen an Booten arbeiten
Pünktlich zum Wetterumschwung teilte das Landratsamt mit: „Die Bootsbesitzer dürfen ihre Boote zu Freizeitzwecken nutzen und den See befahren.“ Und das unter Einhaltung der Hygienevorschriften.
Seit Montag dürfen auf dem Gelände des WYC zeitgleich fünf Personen in der Halle und zehn Personen im Freigelände zu zweit an ihren Booten arbeiten. So geht es mit den Vorbereitungen wie Unterwasseranstrich und Polieren der Rümpfe endlich voran.
Sanitäranlagen und Clubhäuser bleiben bis auf Weiteres geschlossen
Doch von einem Clubleben kann noch keine Rede sein. Sanitäranlagen bleiben in den Häfen bis auf Weiteres geschlossen und auf den Stegen im Hafen des WYC herrscht aufgrund der Enge Maskenpflicht. Im Wassersportverein Fischbach müssen die Masken auf dem gesamten Gelände getragen werden, der Grillplatz bleibt tabu und Getränke gibt es nur aus dem Automaten. Die Clubhäuser dürfen noch nicht bewirtet werden.
Übernachtung nur in deutschen Häfen und nur mit Toilette an Bord
Maximal fünf Personen aus zwei Haushalten dürfen an Bord einer Jacht und ausschließlich in deutschen Häfen übernachten, sofern das Boot über eine eigene Toilette und Waschgelegenheit verfügt. Da es keine festgelegten Grenzen zwischen den Anrainerstaaten auf dem Bodensee gibt, empfiehlt es sich zudem, für die Dauer der Grenzschließung nicht über die Seemitte hinauszufahren.
Ab Montag können Boote auch wieder verchartert werden
Das alles hätte Harald Thierer, Geschäftsführer des Match-Center in Langenargen, nicht gestört. Seine Charterjachten sind autark und die Crews bestehen mehrheitlich aus Familien. Sehnsüchtig wartete er deshalb auf die Erlaubnis, auch den Charterbetrieb wieder starten zu dürfen, so wie in Bayern. Das Landratsamt arbeitete an einer Klärung und konnte auch für Baden-Württemberg grünes Licht geben. Ab Montag, 18. Mai dürfen Boote wieder verchartert werden, auch die Clubs können ihren Mitgliedern wieder ihre Charterboote anbieten.