Weil sie in 124 Fällen Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut hat, ist eine Häfler Gastronomin vom Amtsgericht Tettnang zu einer Geldstrafe in Höhe von 14.400 Euro verurteilt worden.
Schaden beläuft sich auf über 10.000 Euro
Die Frau gab zu, dass sie zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Dezember 2018 einen Teil des Arbeitsentgelts für ihre Angestellten als geldwerte Sachleistung für Kost und Logis behandelt hat. In Folge wurde der Mindestlohn von damals 8,50 Euro und später 8,84 Euro nicht ausgezahlt. Das ist nicht erlaubt und strafbar, denn durch die geschmälerten Einkommen sind den Krankenkassen Sozialversicherungsbeiträge entgangen. Der so verursachte Schaden beläuft sich in Summe auf 10.575 Euro, hieß es vor Gericht. Die Angeklagte hatte die Nachzahlungen zwar noch im Dezember 2018 beglichen. Aber sie war mit der Höhe des Strafbefehls nicht einverstanden und hatte daher Einspruch eingelegt.
Nach Ansicht der Rechtsanwältin hat die Gastronomin, die keine Einträge im Strafregister hat, nicht vorsätzlich gehandelt. Das Hauptzollamt Ulm hatte 200 Tagessätze als Gesamtstrafe für die 124 Einzeltaten angesetzt. In 28 Fällen konnte jedoch nachgewiesen werden, dass der Mindestlohn nicht unterschritten wurde. Die Häufigkeit der Straftaten wirkte dennoch strafverschärfend. Dass die Taten zum Teil aber nur geringfügige Schäden verursacht haben und erst jetzt, Jahre später, vor Gericht landen, wirkte sich dagegen strafmildernd aus. Ebenso wie die Tatsache, dass sie die Nachzahlungen bereits 2018 geleistet hatte.
Eine gerechte Gesamtstrafe zu bilden, stellte sich für Richterin Rebecca Hutt als nicht einfach dar – denn die Gastronomin gab an, sich nicht erinnern zu können, was ihre Lokale an Gewinn abwerfen und auch nicht, was sie auf dem Sparbuch hat. Sie selbst habe 80 Prozent des Geschäfts an ihren Ehemann übertragen und bekomme nun nur noch 500 Euro im Monat, sagte sie.
Ob die Gastronomin das Urteil annehmen wird, ist unklar
Die Staatsanwaltschaft legte die 10.000 Euro monatliches Einkommen zugrunde, die die Angeklagte den Ermittlern beim Hauptzollamt Ulm gegenüber angegeben hatte und forderte als Strafe 160 Tagessätze zu je 160 Euro. Richterin Hutt hielt 90 Tagessätze für angemessen. Noch ist offen, ob die Gastronomin das Urteil annehmen wird.