„Wir werden Angebote einholen, aber das geht auch nicht von heute auf morgen“: Das sagt Hans-Peter Betz, Geschäftsführer des Ravensburger Bauträgers Betz und Weber, zur Abbruchfreigabe für das gelb-pink angemalte Haus in der Hauptstraße 22. Das Baurechtsamt des Gemeindeverwaltungsverbandes hatte Ende Oktober vergangenen Jahres dessen kompletten Abriss freigegeben und dies damit begründet, dass die Ruine akut einsturzgefährdet sei. Grundstück und Haus gehören Betz und Weber. Zuletzt hatte die örtliche FDP die Hausfassade zur Wahlwerbung genutzt. Sie ließ es auch in den Parteifarben der FDP anpinseln.
Abriss schon vor vier Jahren begonnen
Im Februar 2020 hatte Betz und Weber mit den Arbeiten an ihrem inzwischen gestoppten Mehrfamilienhaus-Neubau in der benachbarten Biberacherhofstraße begonnen. Seinerzeit ließ das Unternehmen dafür das Haus Biberacherhofstraße 2 abreißen, in dem zuvor der Lebensmittelladen Mancino war, und es begann zugleich am anderen Ende mit dem Abriss des Hauptstraßenhauses 22. Diesen Abbruch hatte das Baurechtsamt am 20. Februar 2020 gestoppt, mit dem Verweis, dass das Nachbarhaus Nr. 24 dadurch instabil zu werden drohe.

„Damals hätte uns der restliche Abbruch noch rund 5000 Euro gekostet, heute kostet uns der Abbruch zwischen 80.000 und 100.000 Euro“, kritisiert Betz. Seinerzeit sei die gesamte Baustelle schon eingerichtet gewesen, Maschinen, Kran und Bagger gebucht und vor Ort. Nun müsse man all dies erneut organisieren und zudem wohl auch für eine Sperrung der Hauptstraße wegen der Abbrucharbeiten sorgen. „Ich will das Haus ja abreißen, das wollte ich vor vier Jahren ja schon“, betont Betz. Dass man das Nachbarhaus sanieren müsse, sei zudem auch dem Amt damals schon klar gewesen. Nun sei das Haus Nr. 24 nicht weniger baufällig als damals, aber plötzlich könne man das Haus Nr. 22 abreißen. Wie passe das zusammen, frage er sich, sagt Betz. Er benötige außerdem auf alle Fälle „ein Konzept“ des Eigentümers von Haus Nr. 24, wie er dieses zu sichern gedenke. „Da gibt es aber noch überhaupt nichts.“

Prüfung auf Schadenersatz
Für ihn sei die Angelegenheit sehr ärgerlich, sagt Betz: „Das sind nun alles Zusatzkosten, die wir nicht verursacht haben.“ Deswegen müsse das Kostenthema auch „auf den Tisch“. Im Februar 2020 hätte man den Abbruch vom rückwärtigen Bereich der Biberacherhofstraße her vornehmen können, so Betz. Dies sei nun, nachdem dort der Rohbau des Neubaus stehe, nicht mehr möglich. „Deswegen werden wir auf die Hauptstraße ausweichen müssen.“ Für alle daraus entstehenden Mehrkosten werde er nun Ansprüche auf Erstattung prüfen müssen. „Fakt ist, wir werden abreißen, aber Fakt ist auch, dass ich überrascht bin von der plötzlichen Abrissfreigabe“, sagt Betz.

Amt: „Null Ermessen“ bei Nutzung des Hauses
Das Baurechtsamt hatte Betz und Weber in zwei Schreiben am 27. Oktober 2023 die Abrissfreigabe und die Nutzungsuntersagung für das Haus durch die FDP mitgeteilt. Die Nutzung wurde mit sofortiger Wirkung untersagt. Begründet hatte das Amt die Dringlichkeit mit einer „Gefahr für Leben und Gesundheit“, das Ermessen der Behörde sei „auf Null reduziert“. Der Abriss von Haus Nr. 22 wiederum sei geboten, weil eventuell nur so etwaige weitere Sicherungsmaßnahmen für das Haus Nr. 24 ergriffen werden könnten. Eine konkrete Frist für den Abriss wird in den Schreiben des Baurechtsamtes, die der Redaktion vorliegen, nicht genannt.
Betz und Weber wiederum hatte dem Baurechtsamt am 24. November geantwortet. Darin schreibt Hans-Peter Betz: „Wenn die Baueinstellung nun ohne Weiteres aufgehoben werden konnte, war diese immer unberechtigt.“ Die daraus resultierenden Kosten müsse man im Unternehmen erst „quantifizieren“. Das Amt müsse außerdem den Eigentümer von Haus Nr. 24 dazu auffordern, seine ans Haus Nr. 22 angrenzende Außenwand zu sichern. Baurechtsamtsleiter Dominic Warken spricht von einer immens komplexen Baustelle. In seiner Behörde prüfe man die Schreiben und andere Eingaben von Betz und Weber.