Der Baukran wird nicht aufgestellt werden, eine Straßensperrung wird es zumindest demnächst nicht geben: Einer Mitteilung des Ordnungsamtes von vorvergangener Woche zufolge hätte bereits Anfang voriger Woche die Biberacherhofstraße gesperrt werden sollen. Die Bauarbeiten am Rohbau des Wohn-/Geschäftshauses von Betz und Weber würden fortgesetzt werden, hieß es. Diese Meldung war offenbar verfrüht.

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In absehbarer Zeit werden die Arbeiten an der Ecke Biberacherhofstraße/Hauptstraße nämlich noch nicht weitergehen können. Darauf weist auf Anfrage der Redaktion das Baurechtsamt hin. In der Hauptstraße war zuletzt im Oktober das Haus mit der Nummer 22, die gelb angepinselte Ex-Café-Ruess-Ruine, abgerissen worden. Seither ist wieder Stillstand. Dies bedeute jedoch nicht, dass der Ravensburger Bauträger Betz und Weber nun die vor zwei Jahren eingestellten Bauarbeiten an dem Rohbau weiterführen kann, teilt Baurechtsamtsleiter Dominic Warken mit.

Solange die beschädigte Wand des Eckhauses Biberacherhofstraße/Hauptstraße nicht ertüchtigt ist, können die Bauarbeiten an dem ...
Solange die beschädigte Wand des Eckhauses Biberacherhofstraße/Hauptstraße nicht ertüchtigt ist, können die Bauarbeiten an dem Wohn-/Geschäftshaus-Rohbau (links) nicht weitergehen. | Bild: Grupp, Helmar

Arbeiten an der Tiefgarage des Rohbaus hätten weitergehen sollen

Die Stadtverwaltung habe zwar die Anfrage des Unternehmens zur Aufstellung eines Baukranes bekommen. Doch die habe nicht genehmigt werden können. Denn dafür, so Warken, wäre eine erneute Teilfreigabe für die Bauarbeiten nötig. Das Baurechtsamt hatte im Frühjahr 2023 einen Baustopp in der Biberacherhofstraße verfügt, da man in der Behörde nach Prüfung die Standfestigkeit des benachbarten Eckhauses in der Hauptstraße 24 gefährdet sah. Die Standfestigkeit sei auch nun, nach dem Abbruch des Hauses Hauptstraße 22, noch nicht wieder hergestellt, so Warken. Daher könnten die Arbeiten an dem Neubau auch nicht weitergehen.

Die Ertüchtigung des maroden Eckhauses Hauptstraße 24 sei eine reine Privatangelegenheit, sagt Amtsleiter Dominic Warken. Das ...
Die Ertüchtigung des maroden Eckhauses Hauptstraße 24 sei eine reine Privatangelegenheit, sagt Amtsleiter Dominic Warken. Das Baurechtsamt sei dabei außen vor. | Bild: Stadt Markdorf

Warken zufolge hatten Betz und Weber die Fortsetzung der Arbeiten an der Tiefgarage ihres Rohbaus beantragt. Die liegt zwischen dem Rohbau und dem Eckhaus Hauptstraße 24. Wenn dort eine Baugrube ausgehoben werden würde, würde dies ein Einsturzrisiko für die beschädigte Nordwand des Eckhauses bewirken. Bevor die Wand, die keine tragende Außenwand ist, sondern eine sogenannte Kommunwand zum nebenliegenden, inzwischen abgerissenen Hauses in der Biberacherhofstraße 2 war, nicht stabilisiert sei, könne das Amt die Arbeiten nicht genehmigen.

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Privatstreit nach wie vor noch nicht beigelegt

Über die Frage, wer diese Wand ertüchtigen muss, streiten sich Betz und Weber und der Eigentümer des Hauses in der Hauptstraße 24 bereits seit Jahren. Eine Einigung gibt es nach wie vor nicht. „Das ist aber eine reine Privatangelegenheit, das betrifft nicht das Baurechtsamt“, stellt Warken klar. Bei dem Bauträger bestätigt man auf Anfrage der Redaktion die Information aus dem Baurechtsamt: „Die Straßensperre wurde verschoben“, teilt Betz-und-Weber-Geschäftsführer Hans-Peter Betz mit.