Die gelb angepinselte Hausruine Hauptstraße 22, das Ex-Café Ruess, ist abgerissen – und abgesehen davon, dass die Hauptstraße wieder frei befahrbar ist, gibt es auch noch eine andere gute Nachricht an der Ecke zur Biberacherhofstraße: Das als akut einsturzgefährdet geltende marode Eckhaus Hauptstraße 24 ist tatsächlich nicht vom Einsturz bedroht. Die Bewohner des Hauses, die Anfang September auf behördliche Anordnung hin ausziehen mussten, können nun, zwei Monate später, wieder zurückkehren.
Wie es zu dieser Wendung kam, erklärt Baurechtsamtsleiter Dominic Warken auf Anfrage der Redaktion. Die Beurteilung der Situation, als die angrenzende Hausruine noch stand, sei nicht einfach gewesen. Dem Augenschein nach und den damals möglichen statischen Untersuchungen zufolge musste das Eckhaus als akut einsturzgefährdet eingestuft werden. Nicht zuletzt, weil Sicherheit stets oberste Priorität genießt.
Nach dem Abbruch der Café-Ruess-Ruine habe sich bei weiteren Untersuchungen jedoch gezeigt, dass das Eckhaus standfest genug ist, um bewohnt werden zu können, auch wenn die nötigen Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen noch nicht vorgenommen wurden.
Bewohner konnten bereits wieder einziehen
„Die Nutzungsuntersagung für das Haus haben wir inzwischen wieder aufgehoben und dies bereits auch den Bewohnern des Hauses mitgeteilt“, sagt Warken. Vom Baurechtsamt beauftragte Statiker in Abstimmung mit der Prüfbehörde hätten die Standsicherheit des Eckhauses beurteilt und keine Einsturzgefahr festgestellt.

Das heißt auch: Es sind wohl doch keine so umfangreichen Sicherungsmaßnehmen nötig, wie bislang angenommen. Gerichtet werden muss die Ostwand, die bisher an die gelbe Ruine in der Hauptstraße 22 grenzte und bis vor kurzem noch von drei mächtigen Stämmen gestützt wurde. Dies, so Warken, sei Aufgabe der Hauseigentümer. Die Eigentümerfamilie wisse das und sei seines Wissens nach auch in die Planung der Sanierung eingestiegen.

Eigentümer des Eckhauses müssen nun sanieren
„Abgesehen davon sind wir intensiv an den Eigentümern dran und werden alles Weitere veranlassen“, sagt Warken. Bislang hatte sich die Eigentümerfamilie gegen jede Form der Eigenbeteiligung an den Sicherungsmaßnahmen gesträubt. In ihren Augen trägt das Bauunternehmen wegen des von ihm veranlassten Abbruchs der Nachbargebäude die alleinige Schuld an den Schäden an ihrem Haus. Auf Nachfrage der Redaktion will die Familie bislang noch keine Stellung nehmen.

Saniert werden muss aber auch die Nordwand des Eckhauses, gegenüber dem Rohbau des Bauträgers Betz und Weber. Dies wiederum, so Warken, sei nun Aufgabe von Betz und Weber. Denn die Nordwand hatte einst eine gemeinsame Kommunwand mit dem Nachbarhaus in der Biberacherhofstraße gebildet, das Betz und Weber für seinen Neubau abreißen ließ.
Baustopp für den Rohbau bleibt bestehen
Ob und wann an dem seit vier Jahren brachliegenden Rohbau wieder weitergearbeitet werden kann, hänge nun von der Sanierung der Nordwand des Hauses Nr. 24 ab, sagt Warken. Der Ball liege damit beim Bauträger. Betz und Weber hatten vor der vom Baurechtsamt verfügten Baueinstellung bereits mit der Vermarktung des geplanten Wohn- und Geschäftshauses begonnen. Die Firma musste anschließend schon abgeschlossene Kaufverträge wieder aufheben.

Im Baurechtsamt sieht man nun Betz und Weber am Zuge. Der Bauträger müsse einen Bauantrag zur Sanierung der Nordwand einreichen. Erst wenn die gerichtet und von Statikern als sicher beurteilt sei, werde man einen Weiterbau des Rohbaus ins Auge fassen können.