Die Verkehrsbehörde des Landratsamtes Bodenseekreis hat aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses und auf Antrag der Stadt Markdorf den Radverkehr in der Fußgängerzone freigegeben. Wie das Ordnungsamt mitteilt, ist die neue Regelung nun beschildert worden. Sie gilt für die gesamte Fußgängerzone östlich vom Untertor. Im Untertor und im Bereich des Platzes westlich vom Untertor müssen Radfahrer weiterhin absteigen.

Radfahren soll attraktiver werden

Die Neuregelung ist laut Stadtverwaltung ein kleiner Beitrag, um das Radfahren in Markdorf attraktiver zu machen. Es erscheint vertretbar, weil ein verträgliches Nebeneinander von Radverkehr und Fußgängerverkehr in der Fußgängerzone möglich sein sollte. Das geht aber nur, wenn alle Verkehrsteilnehmer aufeinander Rücksicht nehmen, so Ordnungsamtsleiter Jürgen Hess.

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Für Radfahrer gilt ebenso wie für Kraftfahrzeugfahrer Schrittgeschwindigkeit, Fußgänger haben Vorrang. Das Radfahrverbot im Untertor sei zwingend zu beachten, denn dort geht es sehr eng zu. Es ist mit Kontrollen durch das Ordnungsamt und durch die Polizei zu rechnen. Verstöße werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet.