Wie geht es mit der Betreuung der Kinder in den Einrichtungen weiter? Das Land Baden-Württemberg hat für einen eingeschränkten Regelbetrieb in den Kindergärten in der überarbeiteten Fassung der Corona-Verordnung Grundzüge formuliert, überlässt jedoch die Ausgestaltung den Einrichtungsträgern.

Es gelten zwei wesentliche Rahmenbedingungen: Die erweiterte Notbetreuung bleibt in ihrer Form unangetastet und die Einrichtungen sowie die einzelnen Gruppen dürfen darüber hinaus bis zur Gesamtkapazität von 50 Prozent betrieben werden, wenn die Hygienevorschriften dabei erfüllt werden können.

Eingeschränkter Regelbetrieb von sechs Stunden

„Unser Ziel ist es, im Rahmen dieser Möglichkeiten ab Montag, 25. Mai, alle Kinder, für die kein Anspruch auf Notbetreuung besteht, in vergleichbarem Umfang im eingeschränkten Regelbetrieb zu betreuen“, teilt Bürgermeister Georg Riedmann in einem Schreiben an die Eltern mit. Die Stadtverwaltung strebt eine rollierende Betreuung an. Für den eingeschränkten Regelbetrieb soll zunächst bis zum 15. Juni ein einheitliches Betreuungsmodell von sechs Stunden zwischen 7.30 und 13.30 Uhr ohne Mahlzeit angeboten werden.

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Für das Modell von sechs Stunden im eingeschränkten Regelbetrieb gelten unter anderem folgende Grundsätze: Es wird die Betreuung in der gewohnten Einrichtung und Betreuungsgruppe angestrebt. Um die Kapazitäten optimal ausnutzen zu können, kann es nötig sein, dass einzelne Kinder in anderen Gruppen betreut werden.

Ab Montag, 25. Mai, soll ein eingeschränkter Regelbetrieb in den Markdorfer Kindergärten, hier der St.Elisabeth-Kindergarten, starten.
Ab Montag, 25. Mai, soll ein eingeschränkter Regelbetrieb in den Markdorfer Kindergärten, hier der St.Elisabeth-Kindergarten, starten. | Bild: Ganter, Toni

Je nach Kapazität wird die Stadtverwaltung für die einzelnen Einrichtungen eine Gruppeneinteilung für den eingeschränkten Regelbetrieb vornehmen und errechnen, wie viele Betreuungstage pro Woche beziehungsweise über den Zeitraum von mehreren Wochen möglich sind. Die Ergebnisse werden den Eltern mitgeteilt. Auf der Basis dieser Disposition wird die Betreuung dann Tag genau abgerechnet. Im Ü3-Bereich liegt der Tagesbetrag je nach Familiengröße zwischen zwei und acht Euro, im U3-Bereich zwischen vier und 16 Euro.

Gebühr für Notbetreuung wird erhoben

Die erweiterte Notbetreuung erfolgt weiterhin im nachgewiesenen, notwendigen Umfang, entsprechend der Vorgaben in der Corona-Verordnung. Die Gebühr wird ab dem Mai entsprechend dem aktuellen Gebührenverzeichnis der Stadt Markdorf erhoben, die der tatsächlichen Inanspruchnahme im Rahmen der erweiterten Notbetreuung am nächsten kommt. Der Mindestbetrag ist jedoch die Regelgebühr im Ü3-Bereich.

Die Eltern sind gebeten, ihren Bedarf der Betreuung bis spätestens Mittwoch, 10 Uhr, direkt an die Einrichtung zu melden, damit die Stadtverwaltung mit der Organisation beginnen und die notwendige Disposition bis zum geplanten Start des eingeschränkten Regelbetriebes am Montag, 25. Mai vornehmen kann.

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Bürgermeister Riedmann bedankt sich bei den Eltern

„Wir danken ganz herzlich für Ihre Geduld und Ihren Einsatz, den alle in dieser außergewöhnlichen Zeit bislang aufgebracht haben“, bedankt sich Bürgermeister Georg Riedmann bei den Eltern.