In der Muldenbachstraße zwischen dem Camping Wirthshof und Riedheim bleibt es bei dem umstrittenen Tempolimit von 70 km/h außerorts trotz des auf diesem Straßenabschnitt kreuzenden Fahrradweges von Leimbach in die Stadt. Dies ist das Ergebnis der Verkehrsschau, bei der Vertreter des Landratsamtes, der Stadt und der Polizei die Beschilderungen und die Tempolimits in der Straße überprüft hatten. Die Verkehrsschau hatte Markdorfs Ordnungsamtsleiter Jürgen Hess beim Landratsamt beantragt, nachdem der SÜDKURIER über die Kritik von Anwohnern an der Beschilderung berichtet hatte.

Das Fazit der Verkehrsschau, die in der ersten Juliwoche unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der Presse stattgefunden hatte, ist schnell gezogen: Im Grunde bleibt alles, wie es ist – und damit sind nicht nur die Anliegen der Anwohner zurückgewiesen, sondern es ist möglicherweise auch die Stadt überstimmt. Denn Hess hatte vor dem Termin im Gespräch mit der Redaktion gesagt, dass er sich ein durchgängiges Tempolimit von Steibensteg bis Riedheim durchaus vorstellen könne.

Von 50 auf Tempo 70 darf hier beschleunigt werden. 50 Meter weiter mündet der Radweg von Leimbach her in die Straße, der auch von vielen ...
Von 50 auf Tempo 70 darf hier beschleunigt werden. 50 Meter weiter mündet der Radweg von Leimbach her in die Straße, der auch von vielen Schülern benutzt wird. Im Landratsamt sieht man keine Veranlassung, daran etwas zu ändern. | Bild: Grupp, Helmar

Folgendes haben die Teilnehmer der Verkehrsschau beschlossen: Rein formell liegt der Bereich Steibensteg nun komplett innerorts. Dafür wird eine weitere Ortstafel an der Einmündung zur B33 aufgestellt sowie eine bisherige Ortshinweistafel ausgetauscht. An den dort zulässigen Höchstgeschwindigkeiten ergeben sich dadurch aber keine Änderungen, heißt es auf Anfrage des SÜDKURIER in der Mitteilung des Landratsamtes. Es bleibt wie bisher bei Tempo 50 und direkt am Campingplatz in den Sommermonaten von Mai bis September bei Tempo 20.

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„Kein Unfallschwerpunkt“

Zur Begründung, weshalb der Tempo-70-Abschnitt nicht ins davor und danach geltende Tempo 50 integriert wurde, heißt es: „Eine weitere Reduzierung der Geschwindigkeit ist hier nicht erforderlich, da der Streckenabschnitt sehr übersichtlich ist. Es ist definitiv kein Unfallschwerpunkt.“ Dies sei das Ergebnis der Überprüfung gewesen. Der Bereich ist als außerorts klassifiziert, eigentlich würde dort daher ein Tempolimit von 100 km/h gelten. Aufgrund des querenden Radweges wurde aber das Limit bereits auf 70 km/h herabgesetzt. Abschließend heißt es: „Alle weiteren verkehrsrechtlichen Regelungen bleiben unverändert.“

Die einzige sichtbare Änderung in der Muldenbachstraße: Die Tonnagebeschränkung wurde von 2,8 auf 3,5 Tonnen heraufgesetzt. Doch selbst ...
Die einzige sichtbare Änderung in der Muldenbachstraße: Die Tonnagebeschränkung wurde von 2,8 auf 3,5 Tonnen heraufgesetzt. Doch selbst damit dürften die meisten Wohnmobile, die den Camping Wirthshof (im Hintergrund) ansteuern, noch illegal unterwegs sein. | Bild: Grupp, Helmar

Damit bleibt die Situation in der Muldenbachstraße, die von vielen Autofahrern auch als Querspange von der B33 zur K7742 zwischen Markdorf und Raderach genutzt wird, im Grunde wie gehabt. Die einzige weitere Änderung wurde bereits vor der Verkehrsschau vom Landratsamt veranlasst: Auf Anregung der Stadt wurde die bislang geltende Tonnagebeschränkung von 2,8 Tonnen auf 3,5 Tonnen heraufgesetzt. Dies vor allem, weil zuvor nahezu alle Wohnmobile, die den Camping Wirthshof angefahren hatten, illegal in die Straße eingefahren waren. Denn Wohnmobile, mit Ausnahme kleiner Kastenwagen wie etwa einem ausgebauten VW-Bus, wiegen in der Regel mehr als 2,8 Tonnen.

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Doch selbst durch diese Änderung dürften auch weiterhin mehr als die Hälfte der Wohnmobile vermutlich nicht die Muldenbachstraße befahren: Die meisten Camper überschreiten auch ein Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen.