Die Entscheidung der Behörden – inklusive der Polizei –, das 70er-Tempolimit im Bereich des Radweges in der Muldenbachstraße beizubehalten, ist nicht gut. Was hätte dagegen gesprochen, außer Formalitäten, diesen kurzen Abschnitt von 200 Metern in den umgebenden innerörtlichen Bereich aufzunehmen? Objektiv gesehen nichts.

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Die Argumentation ist in solchen Fällen immer dieselbe: Es sei kein Unfallschwerpunkt, heißt es. Das mag schon sein, ist aber keine stichhaltige Begründung. Denn gerade für Kinder und Jugendliche ist die Querung der vielbefahrenen Straße gefährlich. Gäbe es eines Tages einen Unfall, bei dem Schüler von einem Auto, dessen Fahrer die erlaubten 70 km/h ausnutzt, erfasst werden, dann wäre es ein Unfallschwerpunkt. Dann ist es aber zu spät.