Das Urteil vom vergangenen Freitag im Prozess um die eskalierte Aussprache auf offener Straße in Markdorf mit Schlägen und dem Einsatz von Pfefferspray wird nicht rechtskräftig: Gerd Pokrop, der Verteidiger des zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilten 31-jährigen Haupttäters, hat fristgerecht Revision eingelegt. Dies hat der Häfler Rechtsanwalt am Freitag auf Anfrage der Redaktion bestätigt.

Rechtsanwalt nennt keine Gründe

Zu den Gründen für die Revision wollte Pokrop keine Stellung nehmen. „Dazu äußern wir uns nicht, die Revision ist fristgemäß eingelegt. Das ist die einzige Information, die ich geben möchte“, so Pokrop. Eine Revision muss spätestens eine Woche nach Urteilsverkündung eingelegt werden. Ein Urteil kann erst dann rechtskräftig werden, wenn die Rechtsmittelfrist verstrichen ist, ohne dass eine der Parteien Berufung oder Revision eingelegt hat.

Will das Urteil gegen seinen Mandanten, den 31-jährigen Haupttäter, anfechten: Rechtsanwalt Gerd Pokrop aus Friedrichshafen.
Will das Urteil gegen seinen Mandanten, den 31-jährigen Haupttäter, anfechten: Rechtsanwalt Gerd Pokrop aus Friedrichshafen. | Bild: Kanzlei Prokop

Der 31-jährige Friedrichshafener war am Freitag vergangener Woche von der dritten Strafkammer des Landgerichts Konstanz unter dem Vorsitz von Richter Joachim Dospil wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Der mitangeklagte 25-jährige Fahrer des Fluchtautos war wegen Beihilfe zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Dessen Verteidiger, Rechtsanwalt Henning Stutz aus Konstanz, teilt auf Anfrage mit, dass er keine Revision einlegen werde.

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Angeklagter bleibt vorerst nicht verurteilt

Die Revision wird nun vom Oberlandesgericht Karlsruhe geprüft. Zuvor jedoch muss Pokrop innerhalb von vier Wochen die Begründung seiner Revision schriftlich einreichen. Das Revisionsgericht wird anschließend das Urteil auf mögliche Verfahrensfehler hin überprüfen. Es kann die Revision verwerfen oder die Aufhebung des Urteils beschließen. Bei letzterem wird der Fall zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. Aufgehoben werden kann das Urteil jedoch nur, wenn tatsächliche Rechts- oder Verfahrensfehler nachgewiesen werden. Bis dahin gilt der Angeklagte als noch nicht verurteilt.