Von der geplanten Kelterei des Winzervereins in der Mesmerstraße sind keinerlei unzumutbare Lärm- und Geruchsbelästigungen für die Anwohner zu erwarten. Alle relevanten Pegel und Werte würden eingehalten und unterschritten. Zu diesem Schluss kommen ein aktualisiertes Lärmgutachten sowie ein Geruchsgutachten.

Der Gemeinderat votierte einstimmig für den überarbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hundsrücken“. Dieser wird mit all seinen Bestandteilen erneut öffentlich ausgelegt.

Reaktion auf Stellungnahmen

Aufgrund einer laut Stadtplaner Helmut Hornstein „Fülle von Stellungnahmen“ – vor allem von einigen Anwohnern aus dem Hechtweg 1 und 3, die nach der letzten Offenlage im Sommer 2019 eingegangen waren, – hatte der Winzerverein die Planung aktualisiert. Außerdem hatte er ein erstes Gutachten zum Schallimmissionsschutz überarbeiten sowie ein „Gutachten zu potenziellen Geruchsemissionen“ erstellen lassen.

Bei Letzteren ging es vor allem um Gärgase und „diffuse Emissionen aus dem Tor der Anlieferhalle sowie des Trestercontainers“. Der Container werde außerhalb der Betriebszeit abgedeckt. Außerdem erfüllten weitere Maßnahmen wie eine Lüftungstechnik mit „gezielter Ableitung der Fortluft über einen 18 Meter hohen Schornstein“ die Anforderungen an den Stand der Technik.

Schalluntersuchungen bei Regelbetrieb und Weinverkostungen

Die Schalluntersuchungen habe man getrennt durchgeführt: zum einen für den Regelbetrieb mit Anlieferung während einer sechswöchigen Ernte, zum anderen für Weinverkostungen an Sonn- und Feiertagen. Letztere sollen höchstens einmal pro Sonn- und Feiertag und mit jeweils maximal 50 Personen stattfinden. Ferner seien Betriebstätigkeiten zwischen 22 und 6 Uhr sowieso nicht zulässig, betonte Hornstein abermals.

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Das Lärmgutachten komme zum Ergebnis, dass alle Immissionsrichtwerte deutlich unterschritten würden. Die Kritiker des Vorhabens hätten nach der letzten Offenlage moniert, es fehle ein Betriebskonzept, das etwa genaue Rückschlüsse auf die Lärmbelästigung zulasse. Der Winzerverein hätte dieses Konzept inzwischen geliefert und „listet alles haarklein auf“, sagte Hornstein.

Fahrten während der Ernte

So zum Beispiel die Fahrten während der Ernte: In sechs Wochen käme es – von Montag bis Freitag zwischen 10.30 Uhr bis 12 Uhr und zwischen 13 bis 21 Uhr – zu maximal 33 Anlieferungen, also 66 Fahrbewegungen. Die Winzer führen dafür im Osten über den Wirtschaftsweg auf das Areal. Es werde zu diesem Zweck nun eine Fahr- und Standspur eingerichtet.

Anwohner hatten gemeint, die für die Anlieferung vorgesehene Fläche reiche nicht aus. Dem widersprach der Planer. Es wäre auch „völlig unverhältnismäßig für diesen kurzen Zeitraum eine Verkehrsfläche mit dem Standard einer Anbaustraße zu einem Gewerbegebiet herzustellen“, zumal die Anlieferung mit Kleintraktoren erfolge.

Ausgleichsfläche für Aufstellspur

Durch die jetzt geplante Aufstellspur vergrößere sich der Anteil der befestigten Fläche etwas und entsprechend erhöhe sich der Ausgleichsbedarf. Für den naturschutzrechtlichen Ausgleich sei die Anlage einer 5340 Quadratmeter großen Streuobstwiese in Stetten vorgesehen – auf einem Grundstück, das dem Winzerverein gehöre.

Artenschutzrechtliche Einschätzung für Plangebiet

Für das Plangebiet liege auch eine artenschutzrechtliche Einschätzung vor. Den Vorschlag zur Anbringung von Nisthilfen für Nischenbrüter habe man in den Bebauungsplan übernommen. Fledermäuse und Zauneidechsen spielten in dem Gebiet keine große Rolle. Von Bedeutung seien jedoch die angrenzenden Biotopstrukturen, in die nicht eingegriffen werde. Die artenschutzrechtliche Prüfung des Plangebiets komme zum Ergebnis, dass entsprechende Verbotstatbestände nicht zu befürchten seien.

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