Oberteuringen – Der Gemeinderat Oberteuringen hat im Zuge der Grundsteuerreform einstimmig neue Hebesätze verabschiedet. „Wir wissen, dass es im Einzelfall Verschiebungen geben wird, aber darauf hat die Gemeinde keinen Einfluss“, erklärte Bürgermeister Ralf Meßmer.

Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) erhöht sich der Hebesatz ab Januar von 330 auf 590  Prozent der Steuermessbeträge, für bebaute und bebaubare Grundstücke (Grundsteuer B) wird er von 330 auf 175 Prozent abgesenkt. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt mit 350 Prozent unverändert. Die Gemeinde strebe eine sogenannte Aufkommensneutralität an, erläuterte Kämmerer Hansjörg Langegger. Das heißt, sie möchte nicht, dass es durch die Grundsteuerreform insgesamt zu einer Erhöhung des Grundsteueraufkommens gegenüber dem Jahr 2024 kommt. „Mit dem Hebesatz von 175 Prozent sollten wir etwa da landen, wo wir vorher waren“, sagte Meßmer. Wichtig sei es der Gemeinde, die Veränderungen für die Bürger so transparent wie möglich zu gestalten.

Während die Rücklaufquote bei den Steuerobjekten für die Grundsteuer B in Oberteuringen aktuell bei 95 Prozent liegt, spricht Hansjörg Langegger bei der Grundsteuer A mit einer Rücklaufquote von 70 Prozent von einer gewissen Unschärfe. Sabine Müller (CDU) gab zu bedenken, dass landwirtschaftliche Betriebe ab 2025 durchweg mehr belastet würden, da die Grundstücke der Bauernhäuser mit der Grundsteuer B berechnet würden.

Johannes Keller (Freie Wähler) sagte, dass man die neue Gesetzgebung als ungerecht empfinden könne. „Aber ich kann mit der Erhöhung des Hebesatzes mitgehen.“ Birgit Locher (Freie Wähler) regte an, die neuen Hebesätze im kommenden Jahr nochmals unter die Lupe zu nehmen, wenn die Unschärfen geklärt seien. „Wir werden uns sicher anschauen, wie sich die Zahlen entwickeln“, entgegnete Meßmer. Maximilian Eppler (CDU) schlug vor, sich im kommenden Jahr auch den Hebesatz für die Gewerbesteuer anzuschauen.