Mit einem ungewöhnlichen Fall befasste sich der Gemeinderat in jüngster Sitzung. Ein Bauherr beantragte nachträglich die Errichtung einer Gartenhütte auf der Dachterrasse eines Hauses an der Bachäckerstraße. Um keinen Präzedenzfall zu schaffen, hat der Gemeinderat mit einer Gegenstimme den Befreiungsantrag abgelehnt.

Tamara Kutter vom Oberteuringer Bauamt erläuterte den Fall. Der Eigentümer habe bereits im Jahr 2017 mit dem Baurechtsamt in Markdorf Rücksprache gehalten. „Ihm wurde mündlich bestätigt, dass das Aufstellen eines Gartenhauses auf dem Gebäude verfahrensfrei möglich sei“, berichtete Kutter. Eine schriftliche Bestätigung des Sachbearbeiters folgte. Die Bestätigung sei jedoch nicht mit dem Leiter des Baurechtsamtes abgestimmt worden, sodass die Einschätzung des Sachbearbeiters per E-Mail wieder zurückgezogen worden sei. Nun lag es am Gemeinderat, die bereits aufgestellte Hütte auf der Dachterrasse nachträglich zu genehmigen oder abzulehnen, da sie die im Bebauungsplan von 2015 festgeschriebene Gebäudehöhe von maximal zehn Meter überschreitet.

„Hierzu hat der Bauherr einen Befreiungsantrag gestellt“, informierte Kutter. Er habe auf die Aussage des Sachbearbeiters vertraut und ihm sei bewusst gewesen, dass ein Antrag auf Befreiung notwendig sei. Der Bauherr sei bereit, das Gartenhaus einzurücken und auch offen für einen Kompromiss. Laut Tischvorlage zum Tagesordnungspunkt argumentierte das Baurechtsamt folgendermaßen: „Bei einem Gartenhaus auf der Dachterrasse handelt es sich zwar um einen verfahrensfreien Gebäudeteil, aber auch verfahrensfreie Bauvorhaben müssen allen örtlichen Vorschriften genügen.“

„Seit 2015 haben wir im Bebauungsplan Bachäcker noch keine Befreiung zugelassen und wir dürfen jetzt auch nicht damit anfangen“, sagte Sabine Müller (CDU). Diese Suppe müsse jetzt das Baurechtsamt auslöffeln. Birgit Locher (Freie Wähler) sieht es ebenso. „Was wäre, wenn die Hütte noch nicht stehen würde? Wir hätten wahrscheinlich nicht zugestimmt.“ Die unzutreffende Aussage des Baurechtsamts sei zwar bedauerlich, aber es sei nicht Sache des Gemeinderats, dessen Fehler auszubügeln. Udo Fritz (Freie Wähler) vertrat dagegen die Ansicht, den Fall individuell zu betrachten. „Mit dem Kompromiss, die Hütte vom Dachrand einzurücken, könnte ich gut mitgehen“, sagte Fritz.

Es sei immer schwierig, mit allen Beteiligten fair umzugehen, merkte Bürgermeister Ralf Meßmer an. „Das einzig Gute ist, dass der Gemeinderat keine Fehler gemacht hat.“ Günther Schnappauf (SPD) betonte, dass sich keiner der Räte die Entscheidung leicht mache. „Es liegt ein rechtskräftiger Bebauungsplan vor, der noch gar nicht alt ist. Die Hütte nachträglich zu genehmigen, würde den Gemeinderat unglaubwürdig machen“, argumentierte er. Maximilian Eppler fügte hinzu, dass der Bebauungsplan nicht nur den Träger eines Bauvorhabens, sondern auch die Nachbarschaft schützen soll. Auch für Jürgen Schorpp (CDU) steht die Priorität der Gleichbehandlung ganz oben.