Oberteuringen – Weitere Grundsätze der Baulandpolitik hat der Gemeinderat Oberteuringen nach einer ersten Auflage 2019 als Basis für den künftigen Wohnungsbau mit einer Enthaltung beschlossen. Dabei geht es vor allem um die Vergabe kommunaler Grundstücke, um sozialen und bezahlbaren Wohnraum sowie um kommunale Steuerungsinstrumente.

Karl-Heinz Walter vom Büro Reschl erläuterte, welche Alters- und Zielgruppe die Gemeinde Oberteuringen bei der Veräußerung ihrer eigenen Grundstücke besonders im Auge hat: Alleinstehende jeden Alters sowie junge Paare und Familien. „Außerdem barrierefreie, seniorengerechte und betreute Wohnformen“, fügte Walter hinzu. Neue Wohnungen sollen sowohl zur Miete als auch als Eigentum angeboten werden. Angestrebt werde eine altersmäßige Durchmischung in Häusern und Quartieren. „Es geht um das richtige Grundkonzept, um die Bauentwicklung zu gestalten“, betonte Walter.

Ab Gebäuden mit fünf Wohnungen oder mehr als 500 Quadratmeter Wohnfläche soll eine Sozialbauverpflichtung in Höhe von 20 Prozent greifen. Von diesen 20 Prozent sollen ein Drittel sozialer und zwei Drittel bezahlbarer Wohnraum mit 30 beziehungsweise 15 Prozent weniger Miete als ortsüblich sein. „Hier gibt es einen Bedarf, dem wir in Oberteuringen bisher nicht ausreichend nachgekommen sind“, sagte Bürgermeister Ralf Meßmer.

Maximilian Eppler (CDU) gab zu bedenken, dass in der Gemeinde viele gut verdienende Bürger, unter ihnen auch Singles, leben. Diesen Personenkreis würde man aus dem Verfahren ausschließen. Außerdem befürchtet er Hürden für Investoren. „Wir werden den Mangel an Wohnraum nicht durch die öffentliche Hand lösen können“, so Eppler. Seine Fraktionskollegin Sabine Müller befürchtet, dass die günstigen Wohnungen die anderen im gleichen Haus unerschwinglich machen. Johannes Keller (Freie Wähler) sieht es anders: „Wenn jemand soziale Verantwortung hat, dann ist es die Gemeinde gegenüber den Bürgern.“