Oberteuringen – Der Bebauungsplan des Gewerbegebiets Bildeschle stand auf der Tagesordnung des Gemeinderats. Einstimmig sprachen sich die Räte nach der Präsentation von Andreas Gorgol vom Büro Gfrörer für den Vorentwurf sowie für die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Anhörung der Behörden aus.
Rund 3,7 Hektar groß soll das Gewerbegebiet Bildeschle werden. Es liegt entlang der Teuringer Straße südlich des Feuerwehrgerätehauses und des Bauhofs und soll über eine Ringstraße erschlossen werden. Gorgol erläuterte, dass es innerhalb des Geltungsbereichs keine Schutzgebiete gebe. Das Gewerbegebiet grenze aber an das Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Gebiete) „Rotachtal Bodensee“ sowie an Offenlandbiotope. Bei einem 100-jährigen Hochwasser wäre das Gewerbegebiet nicht betroffen. „Bei einem Extremhochwasserereignis kann es jedoch zu Überflutungen von zehn bis 20 Zentimetern kommen“, zeigte Andreas Gorgol auf.
Tankstellen, Vergnügungsstätten, Einzelhandel und Betriebsleiterwohnungen sollen im Gewerbegebiet Bildeschle nicht erlaubt sein. Die maximale Höhe der Gebäude beträgt zwölf Meter. „Ausnahme ist der Übungsturm der Feuerwehr mit 13,5 Meter Höhe“, sagte Gorgol. Die Grundflächenzahl beträgt 0,8; das heißt, 80 Prozent des Grundstücks dürfen überbaut werden. Im Zusammenhang mit dem Artenschutz sind im Bebauungsplan ein Baum je angefangene 1000 Quadratmeter Grundstücksfläche, die Begrünung offener Parkplätze und eine extensive Begrünung von Flachdächern vorgesehen. Grundstücksgrenzen kenne ein Bebauungsplan hingegen nicht. „Die Parzellierung ist Sache der Gemeinde“, so Gorgol.
Johannes Keller (Freie Wähler) sprach mit Blick auf die zulässige Gebäudehöhe von einer schockierenden Zahl. Auch die Grundflächenzahl scheint ihm zu hoch. „Wo sollen die Autos der Mitarbeiter stehen?“, fragte er. Bürgermeister Ralf Meßmer erklärte, dass möglichst Fläche gespart werden soll. „Manche können die Höhe vielleicht ausnutzen.“ Zum Vergleich nannte er die Höhe von 10,2 Metern des Feuerwehrhauses. Gorgol erläuterte, dass eine Gebäudehöhe von zwölf Metern, zum Beispiel für Lager, durchaus üblich sei. Die Anzahl der Parkplätze werde dagegen nicht im Bebauungsplan festgehalten. „Das regelt die Landesbauordnung.“
Für Sabine Müller (CDU) sind die Werte hingegen stimmig. „Zwölf Meter Höhe halte ich für eine gute Lösung.“ Sie frage sich jedoch, warum keine Betriebsleiterwohnungen, beispielsweise auf dem Gebäude, zulässig seien. Gorgol entgegnete, dass in diesem Bereich die Ausnahme in der Regel der Standard sei. Bürgermeister Meßmer informierte, dass für das Gewerbegebiet Bildeschle bereits ein breites Spektrum an Bewerbern vorliege.