Die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz vorgeschriebenen Lärmaktionspläne, die zum Ziel haben, Anlieger an vielbefahrenen Straßen vor übermäßigem Verkehrslärm zu schützen, sind etwas in Vergessenheit geraten. Vor fünf Jahren hat die Gemeinde Salem für sechs Straßenabschnitte ein Lärmgutachten erstellen lassen. Diese Lärmaktionspläne müssen alle fünf Jahre überprüft werden. Dies ist jetzt fällig. Daher beschloss der Gemeinderat nun eine Fortschreibung des Lärmaktionsplans. Mit der Erstellung der Lärmkartierung beauftragte das Gremium wie vor fünf Jahren das Baseler Büro Rapp Trans. Die Kosten belaufen sich auf 16 500 Euro.
Auslösewerte gelockert
Erstellt wird die Lärmkartierung für die L 201 (Bodenseestraße), die L 205 (Stefansfelder/Neufracher Straße und Ortsdurchfahrt Rickenbach), die L 206 (Bahnhofstraße), die L 200a (Ortsdurchfahrt Tüfingen), die L 204 (Deggenhauser Straße), und die Kreisstraße 7759 (Weildorfer Straße). Wie Wolfgang Wahl vom Büro Rapp Trans erklärte, haben sich mittlerweile die Auslösewerte für lärmmindernde Maßnahmen etwas gelockert. Für verpflichtende Maßnahmen gelten zwar nach wie vor Lärmimmissionswerte von 70 Dezibel am Tag und 60 Dezibel bei Nacht, aber die Kommunen haben jetzt einen Ermessensspielraum, der bei 65 Dezibel am Tag und 55 Dezibel in der Nacht liegt. Die Kommunen könnten also, so Wahl, viel eher eine lärmmindernde Verkehrsmaßnahme durchsetzen als früher.
Fundierte Begründung nötig
Vor fünf Jahren konnte lediglich in der Markdorfer Straße in Neufrach eine nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Stundenkilometer durchgesetzt werden. Gemeinderat Peter Frick stellte daher nicht von ungefähr die Frage in den Raum: „Warum lassen wir jetzt wieder eine Doktorarbeit erstellen und handeln nicht einfach pragmatisch, indem wir in allen Ortsdurchfahrten die Geschwindigkeit auf 40 Stundenkilometer begrenzen?“ Bürgermeister Manfred Härle hatte dafür eine einfache Erklärung. Man müsse der Straßenverkehrsbehörde für die Einführung von Geschwindigkeitsbeschränkungen fundierte Begründungen vorlegen, antwortete er, und das seien in diesem Fall Lärmkartierungen.