Mit seinem Grundsatzbeschluss über die zulässige maximale Gebäudehöhe der geplanten Bodenseelaserklinik hat der Gemeinderat Anfang Juli schon eine wichtige Entscheidung vorweggenommen, wenn er heute über den Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan berät. Das Gremium hatte damals einen Beschluss des Bauausschusses, um drei Meter zu reduzieren, revidiert und war den Argumenten des Bauherrn gefolgt, dass die vorgesehenen OP- und Praxisräume aus technischen Gründen die ursprünglich beantragte Raumhöhe erforderlich machten. Das Ärztehaus soll an der Ecke Aufkicher Straße / Uhlandstraße entstehen.
Anwohner bringen Antrag ein
Nicht nur für falsch halten nun Anwohner vom Schättlisberg, die in der Anton-Wilhelm-Schelle-Straße gegenüber zuhause sind, die mit 13:10 Stimmen getroffene Entscheidung des Rats. Sie verstoße auch gegen das Baurecht, argumentieren sie als Interessengemeinschaft in einem Einwohnerantrag nach Paragraf 20 der Gemeindeordnung. Der Antrag, den Marina Weber-Bleyle, Norbert Ehmke und Elke Wegele unterzeichnet haben, richtet sich an die Verwaltung und an den Gemeinderat. Die Anwohner kritisieren unter anderem die Gebäudehöhe, haben allerdings auch Bedenken, was den Störlärm durch technische Anlagen und den zunehmenden Verkehr angeht.
Staffelgeschoss für Wohnungen
Mit dem Aufstellungsbeschluss erfolgt zwar erst die Anhörung von Nachbarn und Behörden. Allerdings fußt der Plan ganz ausdrücklich auf den Vorgaben des aktuellen Entwurfs. Der weist im Grunde fünf genutzte Geschosse auf, wobei das unterste aufgrund der Topografie als Tiefgarage in den Hang hineingeht und die oberste Etage als sogenanntes Staffelgeschoss für Wohnungen ausgebildet ist. Dass dieses Geschoss von unten in der Aufkircher Straße nicht wahrnehmbar sei, wie Bauherr Dr. Martin Braun betont hatte, helfe den Nachbarn wenig, argumentieren die Anwohner in ihrem Antrag. Den Vorschlag, für diese Bebauung aufgrund der exponierten Lage und des beispielgebenden Charakters an der Aufkircher Straße den Gestaltungsbeirat hinzuziehen, hatte der Rat schon im Juli 2018 abgelehnt.