Ohne Frage, ist der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ein großes Problem in Überlingen. Natürlich werden die Kandidaten für den Gemeinderat das Thema Bauen und Wohnen im Wahlkampf aufgreifen. Wir haben vorab schon einmal drei Fragen gestellt, die von Vertretern der sechs Listen beantwortet wurden:
- Haben Verwaltung und Gemeinderat die Situation auf dem Wohnungsmarkt noch im Griff? Wenn nein: Mit welchen Instrumenten kann man dem wieder Herr werden?
- Welche Vorstellungen haben Sie von der Entwicklung des Kramer-Areals?
- OB Zeitler hat kürzlich einen Eigenbetrieb Wohnen im Spital- und Spendenfonds ins Spiel gebracht. Wie stehen Sie zu dieser Idee?
LBU/Grüne: Mehr Bebauungspläne
- In der heutigen, zunehmend angespannten Situation müssen wir unsere Instrumente der Bauleitplanung schärfen und konsequent anwenden. Ensembleschutz für die historische Altstadt und ein öffentlicher Gestaltungsbeirat für alle städtebaulich relevanten Bauvorhaben sind die zusätzlichen Instrumente, die wir für dringend erforderlich halten. Wir drängen darauf, dass Bebauungspläne für §34-Gebiete aufgestellt werden, wie zuletzt in unserem Antrag für die Fischerhäuservorstadt. Für noch intakte Dorfgebiete und Stadtquartiere müssen konsequent städtebauliche Rahmenpläne oder Gestaltungssatzungen aufgestellt werden.
- Das Kramer-Areal ist ein großes Gebiet in unmittelbarer Seenähe, das mit langfristiger Perspektive zu entwickeln ist. Aufgrund der sensiblen Lage sind Auflagen für ressourcenschonende Bauweise, Begrünung und minimale Versiegelung nötig. Unsere Vorstellung ist eine Durchmischung: hochwertiges Wohnen; geförderter Wohnbau für junge Familien, sozial Schwächere, inklusive flexibler Wohnformen; kreatives Gewerbe; Bildungs- und Kultureinrichtungen. Unser Wunsch: ein Ideen- und Planungswettbewerb mit interdisziplinären Teams. Unser Zeitplan: Die Stadt hat eine Vielzahl von Bauprojekten begonnen und das Personal arbeitet am Anschlag; diese Großprojekte müssen erst weitgehend fertiggestellt sein, bevor ein weiteres in Angriff genommen werden kann.
- Grundsätzlich sind wir für die Idee des OB offen. Doch der Stiftungszweck ist zu beachten: Die Versorgung armer, kranker und alter Einwohnerinnen und Einwohner. Die Förderung z.B. von Wohnraum für junge Familien ist davon nicht abgedeckt. Ein weiterer Aspekt ist die Finanzierung: der Fonds kann nur leisten, was durch Einnahmen gedeckt ist, da das Stiftungsvermögen zu erhalten ist. Eine Maßnahme könnte sein, Grundstücke grundsätzlich in Erbbaurecht zu vergeben, um Einnahmen langfristig zu sichern – was sie in der aktuellen Zinslage jedoch wenig attraktiv für Wohnraumsuchende macht. Bei der Frage eines Eigenbetriebs Wohnen müssen solche und ähnliche Aspekte der Vergabe an eine externe Organisation, etwa eine Baugenossenschaft, gegenübergestellt werden.
CDU: Stadt und Spital müssen tätig werden
- Politische Veränderungen von überbrachten Grundsätzen hinsichtlich Energiewende, Emissionen und Infrastruktur bleiben auch bei Gebäuden und Bebauungsplänen nicht ohne Auswirkungen. Nach intensiven Diskussionen konnten wir in letzter Zeit Unsicherheiten und Defizite im Innenbereich der Altstadt erkennen und über Bebauungspläne und Potenzialanalysen im weiteren Umfeld, wie südlich Helios-Spital, mit deutlichen Perspektiven für Bauleitpläne in die Zukunft bringen. Das Stadtgebiet muss künftig baurechtlich noch intensiver gestalterisch zoniert und für die Zukunft formuliert werden. Das heißt, dahingehend überlegte Bauleitpläne formulieren und das Einfügen mit der Maßgabe künftiger Masterpläne ermöglichen. Und ja, Gebäude der Zukunft werden anders aussehen müssen als vor 100 Jahren.
- Ein Blick zurück zeigte deutlich, dass Diskussionen über diese Fläche bei den Eigentümern, ohne sich mit diesen zu verständigen, erheblichen und nachvollziehbaren Unmut erzeugt hatte. Deshalb sind künftig alle Beteiligten gefordert, mit entsprechender Überlegtheit zu agieren um ausschließlich plakative Ziele zu vermeiden. Sollte jemals solch ein Areal künftig überplanbar sein, wäre es wichtig auf die Durchmischung von überwiegender, aber differenzierter Wohnnutzung, mit einem Bruchteil Gewerbe zu achten. Große Monostrukturen sollten dabei vermieden werden. Natürlich beide Aspekte im Konjunktiv.
- Die Idee dieser Variante ist nach mehreren Besuchen von mir mit beiden Baubürgermeistern in der Vergangenheit bei der Wobak in Konstanz weder neu, noch überraschend. Es ist uns seit 2004 bereits Anliegen im Sinne der Flächenverfügbarkeiten kommunal zu prüfen, ob Grundstücke überhaupt auf den freien Markt gelangen oder selber genutzt werden können. Hierbei in den unterschiedlichen Qualitäten die den Markt beschreiben, also kann auch gehobener Anspruch im Bau einen sozialen Wohnbau fördern und finanzieren. Es ist verkehrt, ausschließlich dem Wohnbaumarkt die Nutzung zu diktieren, ohne als Stadt und Spital selbst tätig zu werden. Gerade der Spital könnte sich dabei durchaus auch der Instrumente des Marktes bedienen, ohne die eigene Verwaltung erheblich aufstocken zu müssen.
SPD: Wir wollen eine grundlegende Wende
- Sehr hohe Grundstückspreise, Baukosten und Gewinnmarchen von Investoren machen es derzeit praktisch unmöglich, in der Überlinger Kernstadt für Normalverdiener bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dies wird immer mehr zu einem sozialen Problem! Wir wollen eine grundlegende Wende mit einem Konzept, das wir in den letzten Monaten bereits eingehend dargestellt haben. Im Kern: städtische und spitälische Grundstücke werden nicht mehr verkauft, sondern durch einen spitälischen Eigenbetrieb entwickelt, bebaut und zu vertretbaren Mietpreisen vermietet. Das in Planung befindliche Baugebiet Südlich Härlen wird so zu einem sozial ausgewogenen neuen Wohngebiet. Die dortigen Erfahrungen dienen bei weiteren Entwicklungen als Maßstab. Im Bereich privater Bausubstanz hat die Bewahrung des historischen Stadtcharakters Priorität. Dies schließt maßvolle und ortsgerechte Verdichtung nicht aus. Gegenüber reinem Gewinnstreben mit Luxuswohnungen müssen klare Grenzen aufgezeigt werden. Größere Objekte dürfen erst begonnen werden, wenn in einem städtebaulichen Vertrag mit dem Bauwilligen ein erhebliches Belegungsrecht (Sozialquote) der Stadt samt einer Regelung über die Tragung von Erschließungskosten vereinbart ist (Wohnbaulandmodell).
- Die Entwicklung und Bebauung des Kramer-Areals steht nicht oben auf unserer Prioritätenliste. Wir haben stets klar gesagt, dass für uns hier nur ein sozial ausgewogenes Mischgebiet mit hochwertigen Wohnungen, bezahlbarem Wohnraum und modernem Gewerbe in Betracht kommt. Dabei ist zentrale Voraussetzung, dass ein relevanter Anteil der zur Wohnungsbebauung anstehenden Grundstücke vorab von der Stadt erworben oder ihr im Rahmen eines Wohnbaulandmodells abgetreten wird. Ziel ist auch hier, die Eigenentwicklung durch die Stadt zu Mietzwecken.
- Unser obiges Konzept wurde aus einer Wohnbauklausur der SPD unter Beteiligung von OB Zeitler entwickelt. Selbstverständlich begrüßen wir die schnelle Schaffung eines spitälischen Eigenbetriebs.
BÜB+: Bauanträge öffentlich beraten
- Verwaltung und Gemeinderat haben den Wohnungsbau leider nicht im Griff. Um hier wieder Herr der Lage zu werden, müssen in Gebieten mit rechtskräftigen Bebauungsplänen diese konsequent durchgesetzt werden, so wie auch unsere Denkmalschutzsatzung für die Altstadt. Befreiungen darf es nur in seltenen begründeten Ausnahmefällen geben, um Präzedenzfälle zu vermeiden. In sensiblen Gebieten müssen kurzfristig weitere Bebauungspläne erstellt werden. Die BÜB+ fordert zudem, die gesamte Altstadt unter Ensembleschutz zu stellen. Größere Bauanträge müssen -entgegen der gängigen Praxis- zwingend öffentlich beraten werden. Nichtöffentlichkeit muss immer eine Ausnahme sein. Der Bauausschuss muss von der Bauverwaltung konsequent in die Beratungen eingebunden werden.
- Bereits im Stadtentwicklungskonzept ISEK wird das Kramer-Areal als ein Gebiet mit Nutzung für Wohnen und hochwertige Arbeitsplätze gesehen. Ein Bebauungsplan soll vom Gemeinderat nur dann beschlossen werden, wenn sich der Eigentümer des Areals in einem städtebaulichen Vertrag nach §11 BauGB verpflichtet, 50 Prozent der daraus resultierenden beträchtlichen Wertsteigerung an die Stadt Überlingen zu zahlen. Diese Summe soll die Stadt Überlingen in ein Projekt für bezahlbares Wohnen einbringen, siehe auch Frage 3. Solche städtebaulichen Verträge sind mit allen Eigentümern von Flächen (Beispiel Telekom-Areal Langgasse) abzuschließen, bevor (!) sich durch Änderung des Baurechtes eine Wertsteigerung ergibt.
- Die BÜB+ fordert schon länger eine städtische Wohnbaugesellschaft, die als Eigenbetrieb bei der Stadt oder Spitalstiftung angesiedelt sein muss. So können städtische/spitälische Grundstücke entwickelt und vermarktet werden mit dem Ziel, möglichst viele bezahlbare Mietwohnungen zu bauen. Diese müssen unbedingt im Eigentum der Stadt verbleiben. In diese Gesellschaft können bestehende städtische Wohnungen eingebracht werden, um sie vor weiterem Verfall zu bewahren. Städtische/spitälische Grundstücke sind vorrangig über ein langfristiges Erbbaurecht zu vergeben, um auch jungen Familien eine Chance auf Wohneigentum zu bieten.
FW/ÜfA: Stadt muss Kramer-Areal kaufen
- Der Druck auf den Wohnungsmarkt in Überlingen ist in den letzten Jahren enorm gestiegen. Eine Nachverdichtung ist dabei sicherlich eine Möglichkeit, diesem Druck teilweise zu begegnen. Um den Landverbrauch für Neubauten zu reduzieren, ist dies wohl auch von der Landesregierung so gewollt. Verdichtung in bestehenden Wohngebieten ist sicher nicht einfach. Aber hier sind in den letzten Jahren Dinge geschehen, die Überlingen zum Nachteil verändert haben. Es sind sicherlich wunderschöne Wohnungen entstanden, aber nicht unbedingt solche, die Überlingen dringend benötigt und ins Ortsbild passen. Hier müssen dringend restriktivere Bebauungspläne aufgestellt und auf deren genaue Einhaltung geachtet werden.
- Zum Kramer-Areal gibt es immer wieder neue Gerüchte. Dieses Areal muss die Stadt selbst erwerben und sinnvoll entwickeln.
- Wie ich mir sagen ließ, wurde im Gemeinderat schon vor Jahren von den Freien Wählern/ÜfA und anderen Fraktionen der Antrag gestellt, eine eigenständige Liegenschaftsverwaltungs-Gesellschaft zu schaffen. Dies scheiterte wohl daran, dass die Verwaltung nachwies, dass der städtische/spitälische Rahmen zu klein für eine eigene Gesellschaft wäre. Eine städtische/spitälische Gesellschaft mit der Zuständigkeit Liegenschaftsverwaltung und Bauen/Wohnen wäre sicher eine Einheit, die beide Geschäftsfelder effizient ausfüllen könnte.
FDP: Nicht in Rechte anderer eingreifen
- Die Verwaltung verliert den für unsere Stadt so wichtigen Wohnungsbau zumindest nicht aus den Augen. Ein gutes Beispiel für eine vernünftige Regelung ist das Verbot des Abbruchs und Neubaus in der Hafenstraße mittels Sanierungsgebiet-Satzung. Im Prinzip lässt das Baugesetzbuch aber Bauen ausdrücklich zu (Paragraf 34), wenn sich der Bau in jeder Hinsicht in die Umgebung einfügt. Um spezifischer zu regulieren, müssten wir die Stadt komplett mit Bebauungsplänen überziehen. Wir bezweifeln, dass wir das leisten können und wollen. Nicht jedes alte Haus ist eine Villa, nicht jeder Abbruch ist „Villensterben“. Mit diesem Begriff wird etwas inflationär umgegangen. Trotzdem haben wir einige schöne Villen verloren, nachdem die Eigentümer sie verkauft hatten. Ein Grund zur Freude ist das jeweils nicht, aber noch weniger ein Grund, in die persönlichen Rechte anderer einzugreifen. Um diese alte Bausubstanz komplett zu erhalten, müssten wir restriktive Bebauungspläne aufstellen. In welchem Umfang wir zu diesem Mittel greifen wollen, gilt es anhand der Einzelfälle zu entscheiden und abzuwägen: Wenn wir diese teilweise sehr großen Villengrundstücke nicht bebauen (nachverdichten), hat das zur Folge, dass mehr neue Baugebiete ausgewiesen werden müssen, um Wohnraum zu schaffen, was wiederum zu vermehrtem Landverbrauch führt.
- Das sogenannte Kramer-Areal ist hinsichtlich Lage und Größe ein sehr interessantes Stück Land in Überlingen. Aber bevor wir fabulieren und überlegen, was man damit tun könnte, müssen wir uns vergegenwärtigen, dass dieses Areal uns nicht gehört. Es ist nicht an uns, uns auszumalen, was wir alles wollen, auch von den Eigentümern. Aber wir brauchen einen städtebaulichen Plan für den Tag, ab dem die Bebauung des Areals auf unserer Agenda steht. Eine gemischte Stadtentwicklung von generationsübergreifendem Wohnen, Büros, Hotel, Gründerzentrum und Kulturstätten können wir uns gut vorstellen.
- Aus unserer Sicht sollte die Stadt nicht Aufgaben angehen, die Private in aller Regel besser lösen. Stadt und Gemeinderat sollten die politischen Rahmenbedingungen schaffen.