Erst vor Kurzem vermeldeten die Medien einen Unfallrekord und nannten aktuelle Zahlen, nach denen im Land im ersten Halbjahr mehr als 350 E-Scooter-Fahrer verunglückten. Aus dieser Perspektive ist es eine gute Nachricht, dass bei der Polizei in Überlingen auch seit dem Probebetrieb mit Leihscootern der Firma Tier Mobility seit Anfang Juli kein einziger Unfall aktenkundig wurde, wie Daniela Baier von der Pressestelle in Ravensburg bestätigt. Dagegen beklagt sie insbesondere Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol und behindernd abgestellte Roller. Wobei die Polizei nicht zwischen Leih-Scootern und privaten Rollern unterscheide, sagt Baier.

Für Fahranfänger gilt die Grenze von 0,0 Promille

„Seit Beginn der Leihphase in Überlingen kommt es immer wieder zu Trunkenheitsfahrten mit den E-Scootern“, berichtete die Pressestelle der Polizei auf Nachfrage. Die Scooter seien laut Gesetz Kraftfahrzeuge. Ab 0,5 Promille begehe der Fahrer daher eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot geahndet werde. Wer mit mehr als 1,1 Promille E-Scooter fahre, begehe zudem eine Straftat: Hier ist unter anderem der Führerschein sofort weg und es drohe eine Geldstrafe. Für Fahranfänger gilt auch auf dem E-Scooter die 0,0-Promille-Grenze.

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Löblich sei zwar, so die Polizei, dass die alkoholisierten Nutzer ihr Auto stehen ließen. „Aber der Umstieg auf den E-Scooter ist im alkoholisierten Zustand nicht minder gefährlich und genauso strafbar.“ Statistische Zahlen gibt die Polizei zwar erst am Jahresende heraus. „Doch die Fälle lagen im einstelligen Bereich“, sagt Daniela Baier.

Scooter werden „kreuz und quer“ abgestellt

Auffällig ist laut Überlinger Polizei – und das sei in allen Städten mit Leih-Scootern festzustellen -, „dass diese nach Gebrauch kreuz und quer abgestellt werden. Unter anderem stehen die Fahrzeuge auf Gehwegen und können dazu führen, dass der Fußgängerverkehr behindert wird, insbesondere Personen mit Handicap oder Fußgänger mit Kinderwagen kommen teilweise nicht mehr durch.“

So ist es richtig: Beim Uferpark am Bahnhof Therme sind die E-Scooter in Reih und Glied geparkt.
So ist es richtig: Beim Uferpark am Bahnhof Therme sind die E-Scooter in Reih und Glied geparkt. | Bild: Hanspeter Walter

Immer wieder beobachte die Polizei auch, dass Menschen mit dem E-Scooter auf Straßenteilen unterwegs seien, die nicht für Fahrzeuge freigegeben sind, wie in Fußgängerzonen, auf Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung oder auch auf Gehwegen. Es komme auch vor, dass Personen einen E-Scooter zu zweit nutzen: „Auch dies ist verboten: Die Mitnahme von Personen und Gegenständen ist nicht erlaubt.“

Polizei appelliert zu Rücksichtnahme und Helm

Ganz allgemein appelliert die Polizei an die Verkehrsteilnehmer, sich „an die Straßenverkehrsordnung halten, Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nehmen und zu ihrer eigenen Sicherheit einen Helm tragen“. Die Beamten bitten darüber hinaus die Nutzer, E-Scooter nur im fahrtüchtigen Zustand und allein zu nutzen. Um Verkehrsbehinderungen zu vermeiden, sollten die Scooter so abgestellt werden, dass sie niemanden stören oder behindern. „Und zu guter Letzt bitten wir die Scooter-Fahrer, nur freigegebene Straßenteile zu befahren.“ Auf der Homepage der Verkehrsprävention der Polizei Baden-Württemberg finden sich ausführliche Tipps und Tricks, wie man sich sicher mit einem E-Scooter auf der Straße bewegt.