Sie kocht, er will ihr den Platz abspenstig machen: Der Streit um den Küchenherd ist in einem Wohnheim in einer Gemeinde im Bodenseekreis zwischen einer Frau und einem Mann Ende April dieses Jahres eskaliert. Danach flogen Kochlöffel und Glasflaschen.

Der Angeklagten, eine 29-jährige Frau, wird vorgeworfen, einen Mann mit einem Kochlöffel, sowie einer Glasflasche geschlagen zu haben. Die Frau bestreitet in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Überlingen den Vorwurf.

Was war passiert? Die Frau lebt gemeinsam mit ihrer Familie und anderen Menschen in einem Wohnheim in einer kleineren Gemeinde im Bodenseekreis. Die Frau war, nach Angaben der Zeugen, in der Küche gegen 21.15 Uhr am Abend am Kochen, als ein weiterer Bewohner in die Gemeinschaftsküche trat, um sich ebenfalls Essen zuzubereiten. Da es offenbar auch schon davor Streitigkeiten zwischen beiden gegeben haben soll, brach recht schnell ein Streit zwischen den beiden aus, wie sich bei den Zeugenaussagen herausstellte.

Streithähne werfen Gegenstände aus dem Fenster

Die Frau, welche sich im Recht sah, soll den Topf, welchen der Mann auf den Herd stellte, heruntergerissen und laut auf ihn eingeredet haben. Daraufhin sei die Situation etwas eskaliert. Sowohl der Mann, als auch die angeklagte Frau schmissen offenbar Gegenstände aus dem Fenster. Während dessen saß der Ehemann der Angeklagten in der Ecke und filmte die Szene, griff jedoch nicht in den Zwist ein. „Das Video ist allerdings nicht hilfreich“, gibt der Richter an, da die eigentliche Tat, das Schlagen mit dem Löffel oder der Flasche, im Video nicht zu erkennen ist.

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Im Laufe des Streites soll es dann auch zu körperlichen Angriffen gekommen sein. So habe die Beschuldigte den Mann mit einem Kochlöffel auf den Unterarm geschlagen und anschließend mit einer Glasflasche auf den Kopf des Mannes gehauen. Die Flasche zersprang und der Mann zog sich dabei eine blutende Verletzung unter dem Auge zu. Ein Arzt diagnostizierte bei der Behandlung außerdem Prellungen. Eine Narbe unter dem Auge wird den Mann an den Streit erinnern.

Ehemann unterstellt Opfer Selbstverletzung

Vor Gericht klappte die Kommunikation vor Gericht selbst mit einer Übersetzerin schlecht. Der Ehemann der Beschuldigten, welcher als Zeuge aussagte, beteuerte die Unschuld seiner Frau. Er gab an, dass der Mann nicht von seiner Ehefrau verletzt wurde und mutmaßte, dass das Opfer sich die Verletzungen wahrscheinlich selber zugefügt habe. Auf diese Aussage wurde der Richter wütend. „Sie lügen mich an und das wird Konsequenzen haben.“ Eine Falschaussage könne sogar mit einer Haftstrafe geahndet werden.

Der Richter erläuterte nach Zeugenaufnahme beim abschließenden Urteil, dass die Angeklagte nicht alleine Schuld trage: „Der Mann hätte sich auch nicht so verhalten dürfen und die Situation so anheizen sollen.“ Der Richter urteilte über die gefährliche Körperverletzung folgendermaßen: Die 29-Jährige muss 120 Tagessätze zu je 10 Euro bezahlen, was einer Summe von 1200 Euro entspricht. „Ich wünsche ihnen und ihren Mitmenschen nur das Beste und dass Sie hieraus lernen“, sprach der Richter als Schlusssatz.