Alkohol, Sachbeschädigung, Körperverletzung – und am Ende ein Termin vor Gericht. Ein Mann mittleren Alters hat vor dem Amtsgericht in Überlingen zu zwei unterschiedlichen Vorfällen verantworten müssen. Dabei wird ihm Sachbeschädigung sowie Körperverletzung vorgeworfen.

Der ehemalige Koch lebt nun schon seit zwei Jahren in Deutschland. Sprachkurs und Arbeiten blieb ihm jedoch bisher verwehrt. In der Verhandlung war neben dem Strafverteidiger auch ein Übersetzer dabei.

Der erste Vorfall ereignete sich an einem Vormittag im Februar 2024, gegen 11¦Uhr am Busbahnhof in Überlingen. Der Täter, stark alkoholisiert und mit Bierflasche in der Hand, wurde gemeinsam mit seinem Freund der Einlass in den Bus verwehrt. Später bestätigt sich durch eine Blutprobe der Eindruck: Der Mann hatte zwei Promille Alkohol im Blut. „In so einem Zustand darf man einen Gast einfach nicht mitnehmen“, berichtet ein vor Gericht geladener Zeuge. Daraufhin entbrannte eine hitzige und laute Diskussion, mit viel Geschrei von Seiten des Angeklagten.

Schweres Trittbrett auf Busfahrer geschleudert

Dem überforderten Busfahrer kam ein Kollege zur Hilfe, der Angeklagte und sein Freund verließen schlussendlich den Bus verließen. Voller Wut warf der Angeklagte dann aber noch ein mitgeführtes, drei Kilogramm schweres Trittbrett, das normalerweise für einen Kinderwagen genutzt wird, auf den Kollegen des Busfahrers. Es verfehlte den Mann um wenige Zentimeter, er wurde nicht schwer verletzt.

Beleidigung und Bedrohung in der Innenstadt

Auch bei dem zweiten Vorfall, um den es vor Gericht ging, war Alkohol im Spiel. Dieser ereignete sich an einem Samstagabend, ebenfalls in Überlingen. Der Angeklagte und dessen Freundin seien spazieren gegangen und hätten dabei eine laute Auseinandersetzung gehabt. Drei Männer, die in ihrem Auto unterwegs waren, hörten das Geschrei bereits aus einiger Entfernung. Laut Angaben der Zeugen soll der Angeklagte plötzlich vor ihnen auf die Straße gesprungen sein und angefangen haben, sie zu beleidigen. Dabei trat und schlug er immer wieder gegen das Auto, hieß es vor Gericht.

Wie auch bei dem ersten Vorfall hatte der Mann eine Glasflasche in der Hand. Als die Männer aus dem Auto aussteigen wollten, trat der Angeklagte erneut gegen die Autotür. Dabei wurde der Beifahrer des Wagens am Fuß verletzt. Zudem bedrohte sie der Mann mit der Glasflasche. Insgesamt entstand an dem Auto ein Schaden zwischen 4500 und 5000 Euro.

Mehrere Einträge ins Strafregister

Der Angeklagte schaute während der Verhandlung beschämt auf den Boden. Vor Gericht leugnete er den Vorfall mit dem Auto. Er erinnere sich nicht daran, auf das Auto eingeschlagen zu haben, zudem gibt er an, die Männer hätten ihn zuerst angehalten. Den Vorfall am Busbahnhof hingegen leugnet er nicht. Auf die Frage des Richters, ob er ein Alkoholproblem habe, antwortete er jedoch mit „Nein“.

Es waren nicht die ersten Straftaten, die der Mann beging. Seit fast zwei Jahren ist der Angeklagte in Deutschland und wurde schon fünfmal in das Strafregister, häufig wegen Diebstahls, eingetragen. Auch die wiederholte Erwähnung von Alkohol besorgen den Richter.

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Geständnis folgt fast am Schluss

Der Angeklagte zeigt sich am Ende dann doch einsichtig und entschuldigt sich, sowohl bei den zwei Busfahrern, als auch bei dem Autofahrer. Er würde so etwas nie wieder tun, beteuert er. Darum will er, in Absprache mit seinem Strafverteidiger, die Verhandlung vorläufig und ohne alle Zeugenaussagen gehört zu haben, abbrechen. Er bekenne sich schuldig, sei jedoch alkoholisiert gewesen und erinnere sich nicht mehr an genaue Details. So will er mit der Staatsanwaltschaft eine Verständigung eingehen.

Schlussendlich wird der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von einmal vier Monaten und einmal sechs Monaten verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Zusätzlich muss er 100 Sozialstunden absolvieren und wird dringend dazu aufgerufen, eine Alkoholtherapie zu vollziehen. Der Richter ist sich sicher: „Der Weg in die Stabilität wird Ihnen hoffentlich gelingen, er wird aber hart und steinig sein.“