Wegen illegalem Glücksspiel vor Gericht: Zwei Brüder sollen mittels eines illegalen Spielautomaten in einer Spielstätte in Überlingen innerhalb von drei Monaten etwa 40.000 Euro erwirtschaftet haben. Außerdem sollen sie über mehrere Jahre hinweg weitere Automaten betrieben haben, für die keine Genehmigungen seitens der Stadt Überlingen und des zuständigen Regierungspräsidiums Karlsruhe vorlagen. Wegen dieser Vorwürfe mussten sich die beiden Männer im Alter von 41 und 43 Jahren nun vor dem Amtsgericht in Überlingen verantworten.
Illegales Glücksspiel wird bei Polizeikontrolle erkannt
Dabei soll der 43-Jährige als sogenannter „Automatenaufsteller“ fungiert haben, der 41-Jährige soll vor Ort für die Spielgeräte verantwortlich gewesen sein. Aufgefallen sind der illegale Automat und die Geräte ohne Genehmigung durch einen zivilen Einsatz der Polizei. Wie der zuständige Polizist bei der Verhandlung im Zeugenstand berichtet, habe er sich am Tag der Kontrolle in der betreffenden Spielstätte als Kunde ausgegeben.
„Ich wollte eine Pferdewette abschließen, doch mir wurde direkt gesagt, dass aktuell keine Saison ist. Stattdessen hat man mich an die Automaten verwiesen“, berichtet der Polizist. Er habe sich also an den illegalen Automaten gesetzt, Geld eingeworfen und seinen Kollegen Bescheid gegeben. „Sie kamen gleich herein und führten eine Kontrolle durch.“
Betreiber der Automaten beteuert Unwissenheit
Als die Polizisten den Betreiber der Spielstätte auf den illegalen Automaten aufmerksam machten, beteuerte dieser Unwissenheit. „Er meinte, es sei nicht sein Gerät und dass es hier nur aufgestellt sei“, erklärt der Polizist. Im Rahmen der Durchsuchung in Überlingen sei der Kommissar außerdem auf weitere Spielstätten in Bruchsal und Emmendingen gestoßen, in denen dieselben Angeklagten illegale Spielautomaten aufgestellt hatten.
Angeklagte streiten Vorwürfe ab
Thema am Amtsgericht Überlingen ist jedoch ausschließlich der in Überlingen verortete Fall. Bereits zu Beginn der Verhandlung weist Richter Alexander von Kennel die Angeklagten auf den angesetzten Strafrahmen hin. „Wir liegen hier bei Gewerbsmäßigkeit, dessen müssen Sie sich bewusst sein“, richtet er sein Wort an die Männer. Doch die Brüder lassen sich davon nicht beeinflussen. Bis zuletzt streiten sie die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ab.
So beteuert der 41-Jährige, der in der Spielstätte für die Automaten verantwortlich war, dass er 2018 eine Erlaubnis erhielt, die Geräte aufzustellen. Dass die Konzession 2020 abgelaufen war, habe er nicht mitbekommen. „2020 kam Corona, da hatten wir teilweise offen und dann wieder geschlossen. Und als wir im Februar 2022 wieder geöffnet haben, wurden unsere Automaten beschlagnahmt“, erzählt der Angeklagte und betont: „Das war völlig überraschend.“

Wie Richter von Kennel dem Mann erklärt, habe das Regierungspräsidium jedoch bereits 2020 ein Schreiben verschickt. In diesem hieß es, dass die Genehmigung für die Automaten wegen einer neuen Regel in puncto Spielstätten nicht mehr gültig sei. Doch der 41-Jährige entgegnete nur: „Ich habe kein Schreiben erhalten.“
43-jähriger Angeklagter: „Ich habe nichts gewusst“
Auch der 43-jährige Bruder weist die Schuld vor Gericht von sich. Wie er erklärt, sei er nur vor Ort gewesen, um die Automaten aufzustellen – und danach noch wenige Male. „Die letzten Jahre war ich gar nicht mehr dort, weil ich die Automaten komplett an meinen Bruder vermietet hatte“, sagt er. „Ich habe nichts gewusst.“
Aus seiner Erfahrung als Automatenaufsteller wisse der Angeklagte, dass es normalerweise seitens der Stadt ein Schreiben gibt, sobald ein Automat nicht mehr genehmigt sei. „Die eigentliche Genehmigung ist nämlich immer unbefristet. Und ansonsten werde ich informiert und kann die Automaten dann abbauen“, berichtet der 43-Jährige. Wie er betont, habe er seitens der Stadt Überlingen jedoch nie ein Schreiben erhalten.
Staatsanwaltschaft fordert Geldstrafe für beide Brüder
Trotz der Beteuerungen der Angeklagten und der Plädoyers der Verteidiger, die sich beide für einen Freispruch aussprechen, sieht die Vertreterin der Staatsanwaltschaft die Tatvorwürfe als bestätigt. „Die Geräte wurden mehrere Jahre unerlaubt betrieben. Und sie wussten das ganz genau“, begründet sie ihr angesetztes Strafmaß in Höhe von 4500 und 3900 Euro Geldstrafe.
Richter Alexander von Kennel ist zumindest von der Schuld des jüngeren Bruders überzeugt. Er spricht ihn der gewerbsmäßigen Veranstaltung unerlaubten Glücksspiels schuldig. Als Strafe verhängt er 150 Tagessätze in Höhe von 20 Euro, was einer Gesamtgeldstrafe von 3000 Euro entspricht. Zudem ordnet er die Einziehung des durch den Automaten erzielten Erwerbs in Höhe von rund 47.000 Euro an.
Geldstrafe für den einen, Freispruch für den anderen
Hinzu kommen außerdem die Gelder aus den anderen Automaten, die unerlaubt in der Spielstätte standen. „Für Sie spricht, dass Sie bisher ein straffreies Leben geführt haben. Dennoch haben Sie das Schreiben des Regierungspräsidiums erhalten, in dem darauf aufmerksam gemacht wurde, dass die Automaten nicht stehen bleiben dürfen. Und Sie haben nichts unternommen“, begründet von Kennel.
Den älteren der beiden Brüder, der die Automaten letztlich aufstellte und dann vermietete, spricht der Richter frei. „Vermutlich wussten Sie zwar auch von allem“, richtet von Kennel sein letztes Wort an den Angeklagten. „Aber das können wir hier und heute nicht nachweisen.“