Die jahrelangen Prozesse zur Einführung von Tempo 30 zwischen 22 und 6 Uhr in Oberuhldingen und Mühlhofen sind vielen Gemeinderäten noch gut in Erinnerung. Es war ein langer Kampf, bis diese Lärmschutz-Maßnahme rechtlich erwirkt werden konnte. 2018 war es dann soweit. Heute zieren mehr als 25 runde Verkehrsschilder mit der dicken „30“ darauf die knapp 2,5 Kilometer lange Strecke durch Oberuhldingen und Mühlhofen.

Handlungspflicht anstatt Handlungsermessen

Heute wäre die Einführung sicherlich leichter gewesen. Vor allem seit Anfang dieses Jahres, seitdem es einen Kooperationserlass Lärmaktionsplanung 2023 gibt, dem die EU-Umgebungslärmrichtlinie zugrunde liegt. Die wichtigste Änderung besagt, dass bei einer Überschreitung der vorgeschriebenen Werte von 65 dB(A) tagsüber und 55 dB(A) nachts um nur zwei Punkte nicht mehr nur ein sogenanntes Handlungsermessen vorgeschrieben ist, sondern eine Handlungspflicht, um den Lärmpegel zu reduzieren.

Genau diese Situation stellte Fachplaner Wolfgang Wahl vom Büro Rapp AG aus Freiburg den Gemeinderäten in Uhldingen-Mühlhofen in ihrer Sitzung vor. Außerdem hatte er das Ergebnis der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung mit dabei. Hier wurden die Abschnitte der Bundesstraße 31 sowie der Landesstraße 201 und der Daisendorfer Straße untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass im besagten Gebiet tagsüber 333 Anwohner und nachts 302 Anwohner von Lärm an diesen Straßen betroffen sind und damit Handlungsbedarf bestehe.

Tempolimit kostengünstigste Maßnahme

Nun gebe es mehrere Möglichkeiten, dieser Handlungspflicht nachzukommen. Man könne die Straße mit einem neuen Fahrbahnbelag versehen, den Verkehrsfluss mit weiteren Kreisverkehren verstetigen oder Lärmschutzwände aufstellen, die innerorts nicht möglich sind, sagte der Fachplaner. „Die effektivste und kostengünstigste Art, diesen Lärm zu reduzieren, ist ein generelles Tempolimit auf 30 innerorts, 70 auf der B31 und 50 zwischen Oberuhldingen und Mühlhofen“, betonte Wolfgang Wahl.

Die Tempo-30-Schilder in Oberuhldingen und Mühlhofen für die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr wurden 2018 aufgehängt.
Die Tempo-30-Schilder in Oberuhldingen und Mühlhofen für die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr wurden 2018 aufgehängt. | Bild: Jäckle, Reiner

Kerstin Riedmüller (SPD) begrüßte diesen Vorschlag, zumal dies auch der „richtige Schritt in Richtung Klimaschutz und Sicherheit“ sei. In Oberuhldingen erachte sie vor allem in den Bereichen der Fußgängerüberwege beim Bahnhof und Lidl Tempo 50 als zu hoch. Helmut Halbhuber (FWV/FDP) sprach von einer „super Untersuchung“. Tempo 30 habe sich auch schon andernorts bewährt. Ute Stephan (BUF) freute sich, dass die neuen Vorschriften „uns, was Tempo 30 angeht, in die Hände spielen“. Angelika Lenius (JUB) gab zu Bedenken, dass bei Tempo 70 auf der Bundesstraße 31 eventuell die Gefahr von Stau drohe, wenn es viel Verkehr gebe.

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Zustände wie auf Hagnauer Ortsdurchfahrt?

Jean-Christophe Thieke (CDU) bat darum, parallel eine Streckenanalyse zu machen. Denn er sehe die Gefahr, dass Navigationsgeräte Verkehrsteilnehmer, die von der Abfahrt Uhldingen-Mühlhofen nach Daisendorf wollen, dann zukünftig durch das Wohngebiet über den Reismühlenweg ans Ziel schicken. „Dies kann nicht Sinn eines generelles Tempo 30 innerorts sein“, betonte er. Nadine Bohn (CDU) meldete sogar große Bedenken an und sagte: „Man sieht ja in Hagnau, was bei Tempo 30 innerorts passieren kann.“ Darauf erwiderte Wolfgang Wahl, dass dies das Problem der Menge des Verkehrsflusses sei und nicht von Tempo 30. In Stetten und Ittendorf gebe es diese Probleme nämlich nicht.

Auf die Frage von Wolfgang Metzler (BUF), ab wann diese Änderung denn frühestens eintreten könne, sagte der Fachplaner aus Freiburg, dass es allerfrühestens im Sommer 2024 möglich sei.