In Ludwigshafen wird es künftig leiser zugehen. Dazu sollen die Maßnahmen des Lärmaktionsplanes beitragen, die der Gemeinderat von Bodman-Ludwigshafen in seiner jüngsten Sitzung bei zwei Gegenstimmen beschlossen hat. Auf Teilen der Bundesstraßen B31 und B34 soll lärmmindernder Straßenbelag eingebaut und die Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer reduziert werden. Claus Kiener, einer der Geschäftsführer der Modus Consult Ulm GmbH, stellte den Lärmaktionsplan vor, erklärte mögliche Maßnahmen und deren Auswirkungen.
Lärmaktionspläne basieren auf Lärmberechnungen (Umgebungslärmkartierung), die europaweit alle fünf Jahre durchgeführt werden. Dabei wird der Lärm entlang von Hauptverkehrsstraßen und Eisenbahnstrecken, an Großflughäfen und in Ballungsräumen ermittelt. Daraus ergeben sich Lärmkarten, die in Baden-Württemberg von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) zentral gesammelt werden.
Lebensqualität der Anwohner soll verbessert werden
Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind mehr als 700 Städte und Gemeinden im Land dazu verpflichtet, einen eigenen Lärmaktionsplan aufzustellen – etwa, weil durch sie eine Bundesstraße oder Bahnschienen führen. Die in Bodman-Ludwigshafen beschlossenen Maßnahmen werden häufig umgesetzt, um die Lebensqualität für vom Straßenlärm betroffene Bürger zu verbessern.
Die Gemeinde hat in den vergangenen Jahren auf Grundlage des Lärmaktionsplans klappernde Schachtdeckel gerichtet, bereits 2017 in mehreren Bereichen die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 40 Stundenkilometer gesenkt und im Zuge der Sanierung der B34 im Jahr 2022 einen lärmmindernden Belag eingebaut.
Jetzt ist der Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelages auf der B 31 ab dem Ortsschild von Sipplingen kommend bis zur B 34 auf einer Länge von rund 450 Metern geplant. Weil die dadurch erreichbare Lärmreduzierung von zwei bis drei Dezibel (dB(A)) alleine nicht ausreicht, um die Auslösewerte für die Lärmsanierung zu unterschreiten, soll parallel die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer reduziert werden.
Von Tempo 40 auf Tempo 30
Lärmmindernder Fahrbahnbelag soll auch im Zuge der B31 im Abschnitt B 34 bis zur Einmündung „Im Gröblen“ auf einer Länge von etwa 800 Metern kommen. Tempo 30 soll auf genau der gleichen Länge wie bisher Tempo 40 gelten, nämlich auf der B34 etwa auf Höhe der Firma Sinner bis zur B31 Richtung Stockach auf Höhe Seehasenallee (Zufahrt zum Baugebiet Haiden) und in Richtung Sipplingen bis zur Tankstelle.

Diese Maßnahmen reduzierten den Straßenlärm, was vielen Anwohnern zugutekäme, so Experte Claus Kiener, der zur Veranschaulichung entsprechende Zahlen vorlegte und betonte, schon eine Reduzierung um wenige Dezibel (dB(A)) stelle eine maßgebliche Lärmminderung dar. Er erläuterte im Umkehrschluss, eine Zunahme um zehn dB(A) entspreche in der subjektiven menschlichen Wahrnehmung einer Verdoppelung der Lautstärke.
Drohen Verkehrsstaus?
Bianca Mack, Leiterin der Hauptverwaltung, äußerte keine Bedenken, dass sich der Verkehr aufgrund der geringeren Geschwindigkeit stauen könnte, einige Gemeinderäte waren sich aber nicht so sicher. Petra Haberstroh (FW) wies auf die Lage in Hagnau hin und fragte, wie sich etwa ein Unfall auf der B31 neu auswirke, wenn noch mehr Fahrzeuge und vor allem mehr Lastwagen durch den Ort führen. „Wir haben ohnehin schon oft Stau. Wird sich das Problem mit Tempo 30 verschärfen?“
Claus Kiener erklärte, in Hagnau passiere zu viel Verkehr die Ortsdurchfahrt. „Hier ist die Verkehrsmenge besser. Eine geringere Geschwindigkeit bringt einen verbesserten Verkehrsfluss mit sich. Es gibt weniger ‚Stopp and Go‘, man kommt langsamer, aber gleichmäßiger durch den Ort.“ Bürgermeister Christoph Stolz wies darauf hin, dass nicht im ganzen Ort Tempo 30 gelten werde.
Für Alessandro Ribaudo (CDU) ging es bei der Geschwindigkeitsreduzierung auch um Sicherheit. „Die Überlinger Straße und Radolfzeller Straße trennen den Ort. Nicht alle Fußgänger nutzen den Zebrastreifen oder die Ampel, sondern laufen einfach rüber.“ Gerade bei Lastwagen sei das oft gefährlich, wenn diese statt Tempo 50 mit Tempo 60 unterwegs seien. „Bei Tempo 30 fahren sie vielleicht 40, das ist dann viel sicherer.“
Nur ein ruhiges Gebiet statt zwei
Ribaudo regte außerdem an, nur ein sogenanntes „ruhiges Gebiet“ zu benennen und schlug dafür das vorhandene Naturschutzgebiet vor. Die Ausweisung solcher Gebiete mit wahrnehmbarer Ruhe ist eine weitere Maßnahme, um die Lebensqualität der Menschen schon bei kurzer Aufenthaltszeit zu verbessern. Dem Sachantrag Ribaudos, das vorgeschlagene zweite ruhige Gebiet zu streichen, folgte das Gremium bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung.
Der Lärmaktionsplan stellt kein rechtskräftiges Planwerk, sondern lediglich eine Empfehlung dar. Im nächsten Schritt müssen die beschlossenen Maßnahmen beantragt werden: die lärmmindernden Fahrbahnbeläge beim Regierungspräsidium, die verkehrsrechtlichen Anordnungen beim Landratsamt Konstanz.
Eine konkrete Zeitspanne, in der die Maßnahmen durchgeführt werden, gibt es nicht. Die Umsetzung hänge von mehreren Faktoren ab, sagte Bianca Mack. „Wenn das Regierungszentrum beispielsweise plant, den von uns genannten Teil einer Bundesstraße sowieso zu sanieren, sieht der Lärmaktionsplan den Einbau eines lärmmindernden Belages vor.“