Immer wieder kommt es vor, dass in den Gemeinderäten der Region Bauprojekte nachgenehmigt werden müssen. Das liegt daran, dass die jeweiligen Bauherren ohne Genehmigung einfach drauflos gebaut haben. In den Gremien sorgt das oft für Frust und für die betroffenen Bauherren wird es in jedem Fall teuer. Zwar haben Bauherren einen Anspruch darauf, dass Projekte, die genehmigungsfähig sind, auch rückwirkend genehmigt werden, doch es fallen höhere Gebühren dafür an. Entspricht ein Projekt nicht dem gültigen Baurecht, kann sogar ein Rückbau angeordnet werden.

Wie Bürgermeisterin Susen Katter in der jüngsten Sitzung des Stockacher Planungsausschusses erklärte, gibt es dabei auch keine Verjährungsfristen. Das Baurechtsamt der Stadt Stockach hat folgende Tipps parat für alle, die ein Bauprojekt vor sich haben.

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1. Gibt es Beispiele für typische Bauprojekte, bei denen man vorab eine Baugenehmigung beantragen muss?

Eine pauschale Antwort sei hier leider nicht möglich, schreibt Tanja Ferrari, die bei der Stadt Stockach für Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist. Denn die Genehmigungspflicht hänge immer vom konkreten Einzelfall ab. Grundsätzlich gebe es zwar bestimmte Bauvorhaben, die verfahrensfrei sind und somit keiner Baugenehmigung bedürfen. Allerdings können örtliche Gegebenheiten wie ein bestehender Bebauungsplan oder bereits vorhandene Bebauungen auf dem Grundstück eine Genehmigungspflicht auslösen.

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„Neben einer erforderlichen Baugenehmigung kann es auch sein, dass lediglich ein Befreiungsantrag für Vorgaben aus dem Bebauungsplan erforderlich ist. Das Baurechtsamt empfiehlt deshalb dringend, sich frühzeitig mit den Mitarbeitenden in Verbindung zu setzen, um im Vorfeld zu klären, ob und welche Genehmigungen erforderlich sind“, so Ferrari.

2. Wie beantragt man eine Baugenehmigung?

Alle Bauanträge müssen inzwischen digital über das virtuelle Bauamt der Stadt Stockach eingereicht werden. Dieses findet sich unter der Internetadresse: https://bw.digitalebaugenehmigung.de/stockach. Für die Antragstellung ist eine Anmeldung über die Bund-ID erforderlich, erklärt Ferrari. Dazu benötige man die Online-Ausweisfunktion oder ein ELSTER-Zertifikat.

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3. Welche Unterlagen müssen eingereicht werden, damit man sein Bauprojekt beantragen kann?

Die einzureichenden Unterlagen hängen von der Art des Vorhabens ab. Was genau eingereicht werden muss, variiert also je nach Art des Projekts. Bei einem klassischen Bauantrag seien jedoch in der Regel folgende Dokumente erforderlich: Grundrisszeichnungen, Ansichten ein Lageplan sowie das ausgefüllte Antragsformular, so die Information aus dem Städtischen Bauamt.

4. Brauche ich einen Architekten, um einen Bauantrag einreichen können?

Auch hier lasse sich wieder keine allgemeingültige Antwort treffen: „Das kommt auf die Art und den Umfang des Bauvorhabens an“, schreibt Ferrari. Bei vielen Vorhaben sei es ratsam, sich von einem Architekten unterstützen zu lassen. Diese können die geforderten Unterlagen fachgerecht zusammenstellen und einreichen.

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5. Wie viel Zeit muss ich einrechnen, von der Antragsstellung bis zur Genehmigung?

In der Regel sollte mit einer Bearbeitungsdauer von etwa acht bis zwölf Wochen gerechnet werden.

6. Welche Kosten fallen für eine Baugenehmigung an?

Die Gebühren richten sich nach dem aktuellen Gebührenverzeichnis der Stadt Stockach. Wichtig zu wissen: Für nachträgliche Genehmigungen, also Bauvorhaben, die ohne vorherige Genehmigung ausgeführt wurden, wird der dreifache Gebührensatz erhoben. Dies ist mit deutlich höherem Aufwand verbunden – und meist auch mit zusätzlichem Ärger für die Antragstellenden, heißt es aus der Stadtverwaltung.