Eine kuriose Verhandlung, die aber nicht aufschlussreich ist. Was macht man in einem solchen Fall als Richterin?
Stefanie Hauser am Amtsgericht Bad Säckingen nutzte in der Verhandlung gegen einen 64-Jährigen den Paragraf 154 der Strafprozessordnung. Dieser gibt Richtern in Deutschland die Möglichkeit, ein bereits laufendes Strafverfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft einzustellen.
Wie es dazu gekommen ist
Staatsanwältin Simone Bucher hatte dem Angeklagten zunächst den Tatbestand der Körperverletzung und fahrlässigen Körperverletzung vorgeworfen. An zwei unterschiedlichen Abenden im vergangenen April soll der Angeklagte seine Vermieterin getreten und einen schwerbehinderten Kollegen getragen und fallen gelassen haben, wodurch beide Schmerzen erlitten haben sollen.
Der Angeklagte stritt diese Vorwürfe vehement ab. Unter anderem erklärte er mithilfe einer lebhaften schauspielerischen Darbietung, sein Kollege sei lediglich „in besoffenem Zustand umgefallen“.
Auch die Vernehmung der Vermieterin als Zeugin konnte in keinem der beiden Vorfälle zu einer wirklich belastbaren Darstellung der Geschehnisse beitragen.
Staatsanwältin ist bereit, das Verfahren einzustellen
Deswegen und im Hinblick auf eine bereits erfolgte Verurteilung des Angeklagten in einem früheren Fall erklärte sich Staatsanwältin Bucher bereit, eine Einstellung des Verfahrens zu beantragen.
Dennoch ließ Richterin Hauser den hinlänglich amtsbekannten Angeklagten nicht ohne eine ausdrückliche Warnung aus dem Gerichtssaal. Aufgrund seines exzessiven Alkoholkonsums werde er immer wieder aggressiv, was bereits vielfach zu Kontakt mit der Polizei geführt habe. Außerdem drohe ihm ein Rauswurf aus seiner Wohnung, wenn sich sein Verhalten nicht ändere.
Hatte der Angeklagte zunächst noch angekündigt, das Ende des Verfahrens mit zwei Flaschen Weißwein zu zelebrieren, gelobte er nach Hausers Warnungen schließlich doch Besserung vor Gericht: „Ich werde nie wieder Alkohol trinken.“