Heute geht es Rafael Pais wieder gut. Der 23-Jährige aus Rheinsulz kam soeben von einem Fussballmatch aus Barcelona zurück. Bis vor wenigen Tagen wäre so ein Ausflug undenkbar gewesen – Pais hätte sein Zuhause kaum verlassen können.

Ein Blick zurück: Der junge Mann besuchte am 2. März die Fasnacht in Möhlin. Als ihn an diesem Sonntagnachmittag der Hunger plagte, genehmigte er sich an einem Imbissstand einen Döner. „Der Döner war gut“, erinnert er sich.

Er kauft sich einen zweiten Döner

So gut, dass er in der Nacht auf Montag ein zweites Mal Halt beim Stand machte und sich einen weiteren Döner genehmigte.

Am Montagabend habe er Bauchkrämpfe bekommen. „Dann musste ich mich alle 30 Minuten bis morgens um 6 Uhr übergeben“, sagt Pais. „Eigentlich wollte ich am Morgen dann zur Arbeit, weil das Erbrechen aufgehört hat“, sagt der Automatiker. Doch die Arbeit musste ruhen – bis am Freitag litt Pais unter Durchfall. „Ich ging zum Arzt und habe ein Arztzeugnis bekommen“, sagt er.

Zwei Arbeitskollegen und die Mutter haben Symptome

Rafael Pais ist einer von vielen, die nach dem Verzehr eines Döners von diesem Imbissstand unter Erbrechen und Durchfall gelitten haben. 60 Meldungen gingen beim kantonalen Amt für Verbraucherschutz wegen dieser Symptome ein. Das Amt machte den Döner-Imbiss daraufhin vorsorglich dicht. Am Dienstag waren schliesslich die Proben aus dem Labor da: Acht Stuhlproben sowie die Probe der selbst hergestellten Cocktailsauce des Betriebs wurden positiv auf Noroviren getestet.

Ob er das Norovirus hatte, kann Pais nicht sagen. „Ich bin allerdings auch erst am Donnerstag zum Arzt gegangen“, sagt er. Da aber zwei Arbeitskollegen und seine Mutter auch unter Magen-Darm-Symptomen gelitten haben, ohne selber einen Döner von besagtem Stand gegessen zu haben, liegt der Verdacht auf das Norovirus nahe.

Dies, weil das heimtückische Virus höchst ansteckend ist. Es kann durch den Mund durch Kontakt mit verunreinigten Händen oder mit kontaminierten Oberflächen übertragen werden sowie durch Inhalation der in der Luft schwebenden feinen Tröpfchen oder durch Konsum von verunreinigten Lebensmitteln.

Das Amt für Verbraucherschutz stellt eine Wiedereröffnung des Imbisses noch im März in Aussicht, sofern der Betreiber sich an geforderte Auflagen – beispielsweise die gründliche Reinigung und Desinfektion des Imbisses und die anschliessende Überprüfung durch das Amt – hält.

Dem Betreiber das Leben nicht schwer machen

Für Pais würde eine Wiedereröffnung in Ordnung gehen – unter der Bedingung, dass der Imbiss streng beobachtet wird. „Es haben vor dem Vorfall alle gut von ihm geredet. Und jeder hat eine zweite Chance verdient“, sagt Pais. Man solle dem Betreiber das Leben nicht schwer machen, da der Dönerladen für ihn seine Haupteinnahmequelle sei.

Rechtlich möchte Pais nicht gegen den Imbissbetreiber vorgehen. „Viele Leute hatten Probleme. Vielleicht wird jemand von ihnen etwas gegen ihn machen“, sagt Pais.

Die Autorin ist Redakteurin der „Aargauer Zeitung“. Dort ist der Beitrag auch zuerst erschienen.