Geht es um den Verkauf des Areals der früheren Hochrhein-Eggberg-Klinik, wird die Stadt ein gehöriges Wörtchen mitreden. In jüngster Sitzung stimmte der Gemeinderat einstimmig einer Satzung zu, die der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht einräumt. Hintergrund ist, dass für dieses Areal, das laut Bebauungsplanung als „Sondergebiet Senioren- und Gesundheitszentrum“ klassifiziert ist, weitreichende Nutzungsmöglichkeiten offenstehen. Zwischenzeitlich sind Bestrebungen des aktuellen Besitzers der HEK bekannt geworden, das Ganze an einen Investor zu verkaufen, dessen vorgesehenes Nutzungskonzept der Campus-Planung wie auch den Zielen des städtebaulichen Wettbewerbs, der gerade in vollem Gange ist, zuwiderlaufen.
Wie der von der Stadt beauftragte Anwalt Thomas Burmeister darstellte, komme in diesem Fall nur das besondere Vorkaufsrecht als rechtliche Grundlage in Frage, denn es gehe zum einen um öffentliche Belange, nämlich darum, eine funktionierende Gesundheitsversorgung zu verwirklichen. Außerdem sei durch die Auslobung des städtebaulichen Wettbewerbs, der große Teile des Kurgebiets einschließt, auch der städtebauliche Aspekt gegeben. „Damit ist die Planung für die HEK nicht vereinbar, folglich braucht es ein Instrument, um sich ein Mitspracherecht zu sichern“, so Burmeister.
Ein solches Vorkaufsrecht sei auch ein Mittel, um dem Verkäufer zu signalisieren, dass die Stadt genau hinschaue und bereit sei „Wildwuchs„ zu verhindern, indem sie notfalls eingreift. Damit sei weder eine Benachteiligung eines möglichen Käufers verbunden, noch bedeute das Vorkaufsrecht auch automatisch, dass die Stadt das Gelände tatsächlich kaufen muss. Auch müsse die Stadt nicht befürchten, dass sie in einen möglicherweise aussichtslosen Bieterwettstreit mit einem Investor gerate, bei der ihr „die Luft ausgehen könnte“, wie dies CDU-Fraktionssprecher Michael Maier befürchtete. „Wenn der Verkaufspreis in erkennbarer Weise, also etwa 30 Prozent, über dem Verkehrswert liegt, darf die Stadt zum regulären Verkehrswert das Gelände kaufen“, so Burmeister.
Wie Frank van Veen (UBL) betonte: „Ein derartiges Mittel ist aber natürlich nur dann wirksam, wenn es ein scharfes Schwert ist.“ Und er habe seine Zweifel, ob es das auch tatsächlich sei. „Die Schärfe des Schwertes hängt natürlich vom Gemeinderat ab und dessen Bereitschaft, das notfalls auch mittels einer Sonderfinanzierung durchzuziehen“, entgegnete Thomas Burmeister. Eine 100-prozentige Erfolgsgarantie gebe es natürlich nicht. Andererseits wäre die einzige Alternative eine Änderung des Bebauungsplanes. Und ein solches Verfahren koste viel Zeit und sei nicht für eine kurzfristige Aktion geeignet.