In einer prekären Situation wusste sich eine junge Mutter aus dem westlichen Kreisgebiet nur mit einer Straftat zu helfen, für die sie nun vor dem Amtsgericht Bad Säckingen zu einer Geldstrafe von 675 Euro verurteilt wurde.
Als ihr Auto im vergangenen Jahr kaputtgegangen war, und sie dennoch auf einen privaten Wagen angewiesen war, um unter anderem ihre Tochter in den Kindergarten zu bringen, montierte sie kurzerhand das Kennzeichen des Wagens ab und brachte es an einem anderen Wagen an, der zu diesem Zeitpunkt allerdings nicht zugelassen war.
Strafbar als Urkundenfälschung
Die Rechtslage ist eindeutig: Nach Paragraf 267 des Strafgesetzbuches machte sie sich dadurch der Urkundenfälschung strafbar. Insgesamt zwei Fahrten mit dem falschen Kennzeichen konnten der Angeklagten im Frühjahr 2024 nachgewiesen werden, wobei sie in einem Fall lediglich als Beifahrerin im Wagen anwesend war.
Der Strafbefehl gegen die 27-Jährige sah neben einer Geldstrafe auch den vorübergehenden Entzug der Fahrerlaubnis vor. Vor dem Amtsgericht argumentierte Verteidiger Hartmut Schuchter gegen diese vom Gericht vorgesehene Maßregel. „Wenn sie nicht mehr fahren kann, wird sie ihre Kinder nicht mehr in den Kindergarten bringen können. Am Ende leiden darunter nur die Kleinsten“, so der Rechtsanwalt.
Richterin verzichtet auf Fahrverbt
Angesichts der schlechten ÖPNV-Anbindung an ihrem Wohnort und der „insgesamt prekären Lage“ der Angeklagten, die hohe Schulden hat, plädierte auch Staatsanwältin Schmid für den Verzicht auf das Fahrverbot. Dieser Einschätzung folgte Richterin Hauser. Sie betonte die finanziell prekäre Lebenssituation der Beschuldigten und verhängte lediglich eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 15 Euro. Dennoch betonte Hauser, dass diese Entscheidung für die 27-Jährige als letzte Chance zu verstehen sei.
Bereits in den Jahren 2023 und 2024 war sie aufgrund von Betrug und einer weiteren Urkundenfälschung zu Geldstrafen verurteilt worden. „Wenn noch einmal etwas dazukommt, wird es sehr eng. Dann müssen sie mit einem Fahrverbot rechnen“, so Hauser. Da alle Prozessbeteiligten auf Rechtsmittel verzichtet haben, ist das Urteil rechtskräftig.