Ein 24-Jähriger wollte nur einem Kumpel aushelfen – und landete auf der Anklagebank: Vor dem Stockacher Amtsgericht ging es dieser Tage um einen Fall von Betrug. Dem Angeklagten war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, im Februar 2024 auf der Plattform Kleinanzeigen einen Sportauspuff zum Verkauf angeboten zu haben. Doch als der Käufer die verlangten 410 Euro gezahlt hatte, sei der Auspuff nie versandt worden, was als Betrug zu werten sei.

Vor Gericht wurde aber schnell klar: Auf der Anklagebank saß in diesem Fall der falsche Mann. Der Angeklagte beteuerte bei der Verhandlung, mit dem Verkauf nichts zu tun zu haben. Er habe lediglich einem Kumpel sein PayPal-Konto für den Handel zur Verfügung gestellt. Besagten Kumpel, der später auch als Zeuge aussagen sollte, kenne er seit rund zwei Jahren. Sie verbinde die Begeisterung für Autos und sie träfen sich auch jetzt noch regelmäßig, um gemeinsam zu schrauben.

Plötzlich kommt eine Beschwerde-Mail

Im Februar 2024 sei der Kumpel dann auf den Angeklagten zugegangen und habe ihn gefragt, ob er sein PayPal-Konto für einen Handel nutzen könne, was er zugesagt habe. Als das Geld auf das Konto überwiesen wurde, habe er den Betrag direkt an den Kumpel ausgezahlt.

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Später habe er Beschwerde-Mails des Käufers bekommen, der reklamierte, dass die Ware nicht ankam. Der Angeklagte ging davon aus, dass der Kumpel das Paket verschickt hat, es aber auf dem Postweg verloren ging, wie er aussagte.

Zeuge gesteht die Tat

Der Kumpel, 22 Jahre alt, bestätigte als Zeuge vor Gericht die Aussage des Angeklagten, dass dieser mit dem Handel selbst nichts zu tun hat – und das, obwohl er sich dadurch selbst der Straftat bezichtigte. „Es ist alles mein Verschulden“, war das Erste, was der 22-Jährige aussagte.

Zudem offenbarte er, dass er den Auspuff tatsächlich nie verschickt habe. Und deutlich wurde auch: Es war für den jungen Mann nicht der erste Fall dieser Art. Richterin Melina Michalski sprach von 15 Fällen, in denen der Zeuge Geld kassiert, aber die angebotene Ware nicht versandt hatte. Er sei deswegen auch schon verurteilt worden.

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Geldnot als Grund für Straftat?

Doch zurück zum aktuellen Fall: Er wisse heute nicht mehr, was ihn damals dazu geritten habe, das Geld einzustecken, ohne die Ware zu versenden – wahrscheinlich Geldnot, sagte der 22-Jährige als Zeuge aus. Genau könne er sich aber nicht mehr erinnern, das sei alles schon so lange her. Richterin Michalski betonte, dass er kein guter Freund sei, wenn er Dritte in seine Machenschaften hineinziehe. Daraufhin beteuerte der 22-Jährige: „Ich bereue die Tat zutiefst und werde mich revanchieren.“

Letztlich wurde der Angeklagte freigesprochen. Doch sowohl Richterin als auch Staatsanwältin rieten dem 24-Jährigen, seine Konto-Daten nicht mehr anderen zur Verfügung zu stellen, sonst könne er sich der Geldwäsche strafbar machen. Auf den Zeugen könnte nun ein weiteres Strafverfahren wegen Betrugs zukommen.