Der Erweiterung des Tiefensteiner Steinbruchs sind engere Grenzen gesetzt als noch vor einem Jahr. Nach rund 80 Einwendungen alleine aus der Gemeinde Görwihl gegen die Fortschreibung des Teilregionalplanes Oberflächennahe Rohstoffe – damit werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Abbau von Rohstoffen wie Granit, Kies oder Kalkstein geschaffen – stimmte der Regionalverband Hochrhein-Bodensee gestern in einer öffentlichen Sitzung in Waldshut der zweiten überarbeiteten Fassung mehrheitlich zu.

Demnach werden die vorrangigen Abbau- und Sicherungsgebiete gegenüber der ersten Fassung erheblich reduziert dargestellt. Konkret: Auf ein Sicherungsgebiet östlich von Niederwihl wird unter anderem wegen des geringen Siedlungsabstands komplett verzichtet. Eine Fläche südöstlich von Tiefenstein ist nicht mehr als mögliches Abbau-, sondern als Sicherungsgebiet ausgewiesen. An einem Abbaugebiet zwischen Niederwihl und Tiefenstein wird hingegen, mit einer Reduzierung im Westen, festgehalten.

Begründung: Vonseiten der Fachbehörden würden keine Erkenntnisse vorliegen, nach denen ein Abbau in diesem Bereich ausgeschlossen wäre. Außerdem könnte der Abstand von 300 Meter zu Siedlungsbereichen weitgehend eingehalten werden – mit Ausnahme von Einzelfällen in Tiefenstein, wo die 300 Meter unterschritten werden.

„Man hat erkannt, dass es brennt“

Görwihls Bürgermeister Carsten Quednow sagte, er stimme der neuen Fassung des Teilregionalplanes zwar „schweren Herzens“ zu, begrüße diese jedoch insofern, als „die Verwaltung des Regionalverbandes das Schutzgut Mensch entdeckt hat“. Man habe sich auf etlichen 100 Seiten mit Görwihl beschäftigt, was zeigt, so Quednow, „dass man erkannt hat, dass es brennt“.

Auch andernorts waren die Stellungnahmen und Einwendungen von Erfolg gekrönt – unter anderem in der Gemeinde Hohenfels bei Stockach (Landkreis Konstanz), wo eine Fläche aus dem Plan entfernt wurde. Ein für den Kiesabbau genutzter Bereich in Wallbach bei Bad Säckingen hingegen bleibt bestehen.

Den Antrag aus den Reihen der Grünen, diesen ebenfalls zu entfernen, lehnte die Versammlung gestern mehrheitlich ab. Laut Karl-Heinz Hoffmann, Verbandsdirektor des Regionalverbandes, ist die Fortschreibung des Teilregionalplanes nicht mit einer Abbaugenehmigung gleichzusetzen.

Der Regionalverband tagte unter dem Vorsitz von Landrat Martin Kistler. Dieser erklärte die Notwendigkeit der Fortschreibung des Teilregionalplanes mit Blick auf die „gestiegene Bautätigkeit“. Die Verbandsverwaltung habe insgesamt 450 Anregungen aufgearbeitet, erklärte Martin Kistler.