Höchenschwand – Die den Ratsmitgliedern von Höchenschwand von Gemeinderechner Michael Herr vorgestellten Friedhofsgebühren sind auf der Basis der Neukalkulation durch die Firma Schmidt und Häuser von der Gemeinde festgelegt worden. Bei der Kalkulation der Benutzergebühren gilt das Kostendeckungsprinzip, so dass maximal eine Kostendeckung von 100¦Prozent anzustreben ist. Seitens des Landratsamts solle eine Kostendeckung von 60¦Prozent angestrebt werden. Die neuen Gebühren gelten ab dem 1.¦Juni. Der durchschnittliche Kostendeckungsgrad zwischen 2018 und 2022 lag bei 40¦Prozent. „Die im Kalkulationszeitraum berücksichtigten Betriebsaufwendungen und -erträge wurden anhand der Planansätze des Jahres 2023 nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt. Wo keine gravierenden Veränderungen der Ansätze zu erwarten sind, wurde mit einer angenommenen Preissteigerungsrate von jährlich vier Prozent gearbeitet“, erläuterte Herr.

Künftige Gebühren: Eine Erdbestattung für Erwachsene kostet künftig 660¦Euro (bisher 450¦Euro), für Kinder 350¦Euro (bisher 200¦Euro). Die Sätze für die Urnenbestattungen blieben bei 300¦Euro. Ein Reihengrab für Verstorbene bis zum achten Lebensjahr kostet künftig 580¦Euro (bisher 200¦Euro), ab dem achten Lebensjahr kostet es 1040¦Euro (bisher 450¦Euro). Ein Wahlgrab doppelbreit, einfach tief, kostet künftig 1830¦Euro (bisher 900¦Euro), ein Familiengrab doppelbreit, einfach tief (zwei Bestattungen) 3100¦Euro (bisher 2000¦Euro). Ein Familiengrab dreifachbreit, einfachtief (drei Bestattungen) kostet 4250¦Euro (bisher 2500¦Euro) und ein Familiengrab vierfachbreit, einfachtief (vier Bestattungen) 5400¦Euro (bisher 3000¦Euro).

Der Gemeinderat stimmt den neuen Gebühren zu. Die neue Friedhofsordnung gilt zukünftig 40¦Jahre.