Nach einer ersten Behördenanhörung und Beteiligung der Öffentlichkeit wurde nach der Abwägung durch den Gemeinderat der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Klausen – Hansengelstraße West“ auf den weiteren Weg gebracht. Bei dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan geht es um den Bau eines Doppelhauses im Westen der Hansengelstraße durch die Grundstückseigentümer. Zwei Anlieger bemängeln unter anderem eine Überschreitung der Landschaftsschutzgrenze und fehlenden Waldabstand.
Bereits beim Aufstellungsbeschluss in der Sitzung vom 28. Juli hatte Angrenzer Georg Netzhammer nachgefragt, ob das Baufenster die Grenze zum Landschaftsschutzgebiet überschreite. Planer Elmar Maier und Architekt Peter Schanz sahen dies nicht gegeben. Grundlage sei für sie der auf der Gemeinde einzusehende Flächennutzungsplan, aus dem heraus der Bebauungsplan gemessen und gezeichnet wurde, gewesen. Dieser musste allerdings im Nachhinein korrigiert werden, da die digitale Erfassung durch das Landesumweltamt eine Abweichung zeigt und dadurch ein Teilstück der Bebauung innerhalb der Landschaftsschutzgrenze liegt, erläuterte Maier.
„Die Grundlage unserer Beschlussfassung war eine andere“, merkte Rosi Drayer (SPD) an. „Wir sollten nicht einfach darüber hinweggehen“, sagte sie und fragte nach dem Schutzwürdigkeitsstatus einer Landschaftsschutzgrenze. „Die Information ist unglücklich gelaufen“, räumte Bürgermeister Martin Benz ein. Der Gemeinderat sei über den Sachverhalt kurz darauf informiert worden. „Es ist jedoch nichts passiert, wir sind noch ganz am Anfang des Verfahrens und alle Rechte der Bürger sind gewahrt.“ Der Schutzstatus sei niedrig einzustufen und Bauten erlaubt, wenn sie dem Schutzzweck nicht entgegenstehen.
Die Kompensationsmaßnahmen für den Eingriff wurden in dem inzwischen erstellten Umweltbericht aufgezeigt, sodass der Gemeinderat Hohentengen entgegen der Einsprachen keine Gefährdung des Schutzzweckes sah. Einstimmig zurückgewiesen wurden auch die Bedenken in Sachen Waldabstand und der Befangenheit der Gemeinderäte Peter Schanz (Grüne) und Elmar Maier (CDU). Eine fehlende Rücksicht auf die Bestandsbebauung wurde nicht gesehen.
Behördenseits gab es keine Einwände. Von der Abteilung Naturschutz wurde signalisiert, dass eine Genehmigung möglich sei, wenn entsprechende Ausgleichsmaßnahmen geschaffen werden. Einstimmig wurde die erneute Auslegung des gebilligten Planentwurfs beschossen. Hier ist wiederum Gelegenheit zur Einsprache gegeben.