Kein Fenster war geöffnet und die Außentemperatur betrug zu diesem Zeitpunkt 34 Grad, wie die Polizei berichtet.
Das völlig nassgeschwitzte siebenjährige Kind bat Vorbeikommende um Hilfe, da es die verschlossene Autotür allein nicht aufbekam.
Als die Polizei im Begriff war, eine Seitenscheibe einzuschlagen, erschienen die Eltern des Kindes. Sie waren einkaufen und der Sohn habe nicht mitkommen, sondern im Auto warten wollen, die das Paar gegenüber der Polizei angab.
Der Junge war dehydriert, erholte sich aber im Schatten und mit Flüssigkeit glücklicherweise recht schnell, wie die Polizei abschließend mitteilt.
Droht den Eltern nun eine Strafe?
Nicht zwangsläufig, erklärt Polizeisprecher Dietmar Ernst auf Nachfrage unserer Zeitung. In solchen Fällen werden die Eltern von den Polizeibeamten darüber belehrt, dass Kinder bei Temperaturen, wie sie derzeit herrschen, nicht im Auto zurückgelassen werden sollen.
Ob die Eltern juristisch belangt werden können, entscheide der Staatsanwalt. Er überprüfe, ob der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung begründet ist, teilt Dietmar Ernst mit. Auch im aktuellen Fall in Jestetten wurde der Staatsanwalt informiert.