Jestetten Fünf Bauanträge beschäftigten den Gemeinderat Jestetten in seiner jüngsten Sitzung. Der erste Bauantrag betraf das Aufstellen eines beleuchteten Werbeschilds an der Waldshuter Straße. Der Gemeinderat lehnte die Anbringung wegen der unzulässigen Größe ab.
Eine Fläche von einem Quadratmeter wäre in diesem Gebiet zulässig, der Bauherr wollte aber eine Größe von 1,24¦Quadratmeter. Damit aber liegt er außerhalb der Größentoleranz von zehn Prozent. Bezüglich der Beleuchtung hatte der Rat zudem Bedenken wegen möglicher Blendwirkung. Des Weiteren sind entsprechend der Satzung keine selbstleuchtenden Werbeschilder erlaubt. Nach Gesprächen mit dem Bauherren seien keine Reaktionen bezüglich einer Umplanung des Schildes gekommen. Aufgrund einzuhaltender Fristen musste der Antrag aber behandelt werden. Der Gemeinderat versagte das baurechtliche Einvernehmen.
Der zweite Bauantrag betraf den Neubau eines landwirtschaftlichen Mehrzweckraums, der zur Lagerung von Heu- und Strohballen genutzt werden soll. Dieses Bauvorhaben liegt im Außenbereich der Gemeinde und stellt somit keinen Einfluss auf die optische Wirkung dar. Der Gemeinderat erteilte das baurechtliche Einvernehmen einstimmig, nachdem keine Fragen zu diesem Vorhaben geäußert wurden.
Der dritte Bauantrag betraf den Neubau eines Lagergebäudes für die Erweiterung des bestehenden Betriebes zur Lagerung unterschiedlicher Kundenmaterialien. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans Guggenberg/Rattenäcker. Es entspricht, bis auf die Überschreitung der Gesamtfläche von 0,4¦Prozent, dem Bebauungsplan. Der Bauherr beantragt die Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze mit der östlichen Gebäudeecke. Er begründet den Antrag mit erhöhten Baukosten, die unverhältnismäßig aufwendig wären und eine enorme finanzielle Mehrbelastung darstellen würden. Die Sichtdreiecke im benachbarten Straßenkreuzungsbereich sind in der Planung nicht eingetragen und nach erster Einschätzung nicht betroffen. Die Überprüfung der Einsehbarkeit ist Aufgabe des Landratsamtes im Prüfverfahren. Gemeinderat Vincent Ziegler äußerte den Verdacht, dass diese Lagerhalle, entgegen den Angaben im Bauantrag, als Wohnmobilgarage genutzt werden könnte. Diese Bedenken sahen die anderen Räte auch, dennoch ist dies in diesem Bereich baurechtlich genehmigungsfähig. Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zur Überschreitung der Baugrenze.
Ein schwierigeres und zu Diskussionen führendes Baugesuch war der Antrag auf Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Eigentumswohnungen und Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplans. Die Bauherren planen ein Mehrfamilienhaus mit je einem Vollgeschoss im Untergeschoss, Erdgeschoss und Dachgeschoss als Anbau an das bestehende Wohngebäude. Es sollen acht Wohneinheiten geschaffen werden. Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Bebauungsplans Bivang-Schwerze-Vogaiss. Die Befreiung betrifft einen Eingangsbereich, dessen Höhe dem Dachfirst untergeordnet ist. In den Reihen des Gemeinderats wurden einige Bedenken geäußert, diese betrafen die Ein- und Ausfahrsituation der senkrecht zur Straße geplanten Parkplätze sowie des Müllhäuschens, das eventuell die Einsehbarkeit im Bereich der Rechts-vor-links-Kreuzung behindern wird. Die Probleme bezüglich der Parkplätze obliegen der Prüfung durch das Landratsamt. Der Gemeinderat erteilte mit zwei Gegenstimmen das baurechtliche Einvernehmen.
Den letzten zu bearbeitenden Bauantrag betraf die Erstellung und die Erweiterung eines vorhandenen Schuppens zu einem Garten- und Poolhaus mit Freisitz. Das Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich der Gemeinde Jestetten. Vorgaben durch den Bebauungsplan gebe es nicht, wie es hieß. Es handelt sich um Nebenflächen, ohne haustechnische Versorgung. Die Abstände zu den Grundstücksgrenzen seien eingehalten. Das Bauvorhaben liegt im zulässigen Rahmen für Dorfgebiete oder allgemeine Wohngebiete. Der Gemeinderat erteilte bei einer Enthaltung das baurechtliche Einvernehmen zum Vorhaben.