Jestetten – Der Gemeinderat Jestetten hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit einem Thema befasst, das bereits in Sitzungen im Jahr 2022 behandelt worden war: dem Bebauungsplan „Bivang-Schwerze-Vogaiß“. Im September 2022 hatte der Gemeinderat beschlossen, dass der Bebauungsplan geändert werden soll. In der jüngsten Gemeinderatssitzung stellte Ernst Kaiser vom gleichnamigen Planungsbüro aus Waldshut die Änderungen des Bebauungsplans vor. In den vergangenen Monaten fand eine umfangreiche Bestandsaufnahme in den Teilbereichen statt, die abgeschlossen werden konnte. Jetzt galt es, über diese zwölfte Änderung des Bebauungsplans abzustimmen.
Ernst Kaiser erörterte die Situation und versicherte, dass die Änderung der Bauaußengrenzen lediglich an das Vorhandene angepasst wurde, es gehe hier um vier Grundstücke. Die Kostenübernahmeerklärung der betroffenen Eigentümer der Grundstücke liege vor. Im westlichen Teil dieses Baugebiets sei ein Grundstück faktisch nicht mehr bebaubar, da sich die gesetzlichen Vorgaben geändert hätten und Abstände zu Straßen und Biotopen einzuhalten seien. Eine Bauanfrage des Eigentümers liegt schon länger vor. Alte Vorgaben bezüglich der Geschossigkeit und Gebäudehöhe wurden eliminiert oder neu festgelegt.
Im zweiten Bereich geht es um Gebäude mit einigen Nebenanlagen, die fast komplett außerhalb des Bereiches des Bebauungsplans stehen. Die Gebäude wurden dennoch in früheren Jahren baurechtlich genehmigt. Die jetzige Anpassung des Bebauungsplans wird die Gebäude auf diesen zwei Grundstücken legitimieren, nachvollziehbar für die Nachfahren. Einige der in diesem Gebiet erbauten Stützmauern sind teilweise bis zu 80 Zentimeter höher, als dies gemäß Bebauungsplan zulässig wäre. Um den Rückbau in vertretbarem Maß zu halten, beschloss der Gemeinderat, dass sich das Zulässige an den Vorgaben des Nachbarschaftsgesetzes orientieren soll. Durch diese Verbindlichkeit sind einige Stützmauern zurückzubauen, jedoch in viel kleinerem Rahmen als wenn dies nicht beschlossen werden würde. Der Gemeinderat billigte einstimmig die vorgestellte Änderung des Bebauungsplans und beschloss die Beteiligung der Bevölkerung und der Behörden.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die Verabschiedung des Jahresabschlusses 2023. Die Gemeinde schließt das Jahr 2023 mit einem ordentlichen Jahresergebnis in Höhe von minus 432.425 Euro und einem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 306.105 Euro ab. Das Gesamtergebnis liegt somit bei minus 126.320 Euro. In der Haushaltsplanung war noch von einem Minus von mehr als einer Million Euro ausgegangen worden, somit ist der Abschluss deutlich besser als erwartet. Dennoch ist es der Gemeinde Jestetten erstmalig nicht gelungen, ein ausgeglichenes Jahresergebnis vorzulegen. Bürgermeister Dominic Böhler mahnte, dass sich diese Situation in den kommenden Jahren noch deutlich verschlechtern werde. Der Jahresabschluss 2023 wurde mit dem genannten Ergebnis zur Kenntnis genommen, einstimmig festgestellt und verabschiedet.