Mehrere Bauvorhaben sind in der Sitzung des Gemeinderats Jestetten auf der Tagesordnung gestanden. Bürgermeister Dominic Böhler erörterte die Anträge. Beim ersten handelt es sich um eine Nutzungsänderung von Räumen in Altenburg. So möchte der Eigentümer gegenüber der Grundschule ein Tattoo-Studio betreiben. Früher war dort ein Friseursalon. Der Bauherr plant keine baulichen Veränderungen. Der Betrieb eines Tattoo-Studios wird als nichtstörende Nutzung betrachtet. Gemeinderat Konrad Schlude sprach das Thema Werbeschilder an. Bürgermeister Dominic Böhler teilte mit, dass Werbeschilder bis 0,5 Quadratmeter genehmigungsfrei sind und keine Beschilderung beantragt ist. Sollten später größere Werbeschilder gewollt werden, bedarf es eines erneuten Bauantrags. Der Gemeinderat genehmigte mit einer Enthaltung die Umnutzung.

Ein weiteres Bauvorhaben in Altenburg betrifft das alte Rathaus. Hier ist geplant, im Erdgeschoss eine Physiotherapiepraxis zu betreiben, die Wohnungen im Obergeschoss und Dachgeschoss sollen so umgestaltet werden, dass drei Wohneinheiten entstehen. Damit der barrierefreie Zugang möglich wird, soll auf der Gebäuderückseite ein Treppenhaus vom Untergeschoss ins Erdgeschoss angebaut werden, zudem ist ein Aufzug geplant. Eine Balkonanlage soll vom Erdgeschoss bis zum Dachgeschoss angebaut werden. Für dieses Grundstück liegt kein Bebauungsplan vor und so muss sich das Bauvorhaben in die Umgebung einfügen. Der Anbau wird als untergeordnetes Bauwerk behandelt, das sich einfügt. Umbau und Nutzung als Physiotherapiepraxis wurden einstimmig begrüßt.
In der Gemeinderatssitzung im Oktober wurde über die Brandverhütungsschau der Gemeindehalle berichtet. Daraus ergab sich für diese Sitzung die Beschlussfassung für einen zweiten Rettungsweg aus dem Gymnastiksaal. Jürgen Osswald stellte die Möglichkeit des Umbaus eines Fensters zum Notausgang an der südwestlichen Gebäudeecke vor. Die Ausführung in Stahl als Anbau stand zur Abstimmung. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Einvernehmen zu erteilen.

Der vierte Antrag war ein Bauvorhaben zur Errichtung eines Wohnhauses in Altenburg im Gebiet „Niederfeld“. Es liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Die Bauherrschaft beantragt eine Ausnahme und drei Befreiungen von den Vorgaben. Die Ausnahme betraf den Überstand des Daches auf allen vier Seiten des Gebäudes, da die Gebäudeaußenwand weitestgehend auf der Baugrenze errichtet werden soll. Die erste Befreiung betrifft eine Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl. In der Planung wurden alle zulässigen Ausnahmen bei der Berechnung abgezogen, sodass die jetzt vorgelegte Überschreitung zusätzlich zur Toleranz acht Prozent beträgt.
Eine weitere Befreiung sollte der Gemeinderat bezüglich der Dachneigung erlauben. Der Bauherr plant, das Dach anstatt mit einer Dachneigung von 35 bis 45 Grad mit einer Dachneigung von 25 Grad zu bauen. Alle in der Nachbarschaft erstellten Gebäude haben aber Satteldächer mit der vorgeschriebenen Dachneigung. Die Zustimmung würde einen Präzedenzfall schaffen. Als dritte Befreiung möchte der Bauherr, die Erlaubnis, die Garage mit Geräteraum außerhalb des Baufensters auf der nördlichen und westlichen Grundstücksgrenze zu erstellen. Gemäß Bebauungsplan sind Garagen, Carports und Stellplätze in der überbaubaren Grundstücksfläche zu erstellen. Alternativ sind diese auch zwischen Erschließungsstraße und rückwärtiger Flucht der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenze) zulässig.
Als Begründung und Argumentation, diesem Garagenbau zuzustimmen, vergleicht der Bauherr seine mit denen in der Nachbarschaft gebauten Garagen. Sein Schluss, dass alle Garagen auf der Grundstücksgrenze erbaut wurden stimmt, jedoch sind alle, mit einer Ausnahme innerhalb des zulässigen Baufensters, seine ist außerhalb geplant. Der Gemeinderat entschied sich einstimmig gegen die beantragten Ausnahmen und Anträge und fordert den Bauherr auf, so zu planen, dass das Bauvorhaben den Vorgaben entspricht.
Jugendraum
Unter sonstigen Bekanntgaben wurde vermeldet, dass der Förderbescheid für die Umnutzung des Bahnhofsgebäudes zu einem Jugendraum über 100.000 Euro eingegangen ist. Weiter wird der Umbau der Wohnung im OG des Gebäudes mit 9000 Euro gefördert. Bürgermeister Dominic Böhler freut sich, dass der Startschuss für die Umgestaltung in Kürze fallen kann.